Wahlen der Schwerbehindertenvertretung
Erfahren Sie hier mehr rund um die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (SBV).
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Im Herbst 2026 wählen viele Betriebe und Dienststellen im Rheinland ihre Schwerbehindertenvertretung neu. Wir unterstützen Sie rund um die Wahl mit aktuellen Informationen und hilfreichen Materialien.
Alle vier Jahre finden die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) statt. Die SBV vertritt die Interessen von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten am Arbeitsplatz und sorgt so für mehr berufliche Teilhabe. Diesen Film können Sie in Ihrem Betrieb einsetzen, um für die Wahlen zu werben.
Damit wir die Interessenvertretungen optimal unterstützen können, müssen wir wissen, wer in den Betrieben und Dienststellen diese Funktionen übernimmt.
Daher müssen Arbeitgebende die in ihrem Betrieb oder Unternehmen gewählten Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen bitte offiziell beim Inklusionsamt melden.
Bitte zeigen Sie auch die Benennung neuer Inklusionsbeauftragter zeitnah an.
Der Film erläutert das vereinfachte sowie das förmliche Wahlverfahren und erklärt, wie sich die beiden Verfahren unterscheiden.
Wir sind für Sie da
Wenn Sie in Ihrem Betrieb oder Dienstelle im Rheinland Fragen zur Wahl der SBV 2026 haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns. Bitte geben Sie Ihre vollständigen Adressdaten an.
E-Mail: sbv-wahlen.inklusionsamt@lvr.de
Diese Broschüre unterstützt Sie mit allen relevanten Informationen inklusive des Wahlkalenders sowie Checklisten bei Ihrer nächsten anstehenden SBV-Wahl.
Dieses Heft beantwortet Fragen zur Wahl der Schwerbehinderten-Vertretung. Was ist die Schwerbehinderten-Vertretung? Wann sind die Wahlen? Wer darf wählen?
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Persönliche Beratung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung