Beratungsangebot der EAA
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten und unterstützen Arbeitgebende als Lots*innen im Bereich der beruflichen Inklusion.
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Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Sie als Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie begleiten Sie niedrigschwellig und bleiben während des gesamten Beschäftigungsprozesses an Ihrer Seite. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen gute Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) stehen Ihnen als Arbeitgebende zu jedem Zeitpunkt des Beschäftigungsprozesses und bei allen Fragen zur beruflichen Inklusion zur Seite. Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, sind die EAA Ihr richtiger Kontakt. Sie dienen Ihnen als Lots*innen und begleiten Sie bei Ihrem individuellen Anliegen.
Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende, die Menschen mit (Schwer-) Behinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten. Sie informieren über Förderleistungen und weitere Unterstützungsangebote für die Schaffung, den Erhalt und die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Sie unterstützen Sie dabei, Zuständigkeiten zu klären und Anträge fristgerecht beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie begleiten die Beantragung aktiv und vernetzen Sie mit den passenden Ansprechstellen. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen gute Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.
Die Information über mögliche Auswirkungen von Behinderungen am Arbeitsplatz und zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Das Angebot der EAA richtet sich gezielt an Arbeitgebende. Die Fachberatenden der EAA beraten Sie aus Ihrer Perspektive von Arbeitgebenden. Sie sind nicht die direkten Ansprechpersonen für Menschen mit Schwerbehinderung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Koordination Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber