Inklusionsbeauftragte
Erfahren Sie hier mehr zu den Aufgaben und der Rolle der Inklusionsbeauftragten.
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Arbeitgebende müssen eine oder einen Inklusionsbeauftragten bestellen. Die oder der Inklusionsbeauftragte vertritt sie oder ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich. Es können in einem Unternehmen auch mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden.
Aufgabe der Inklusionsbeauftragten ist es, auf die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Betrieb zu achten. Damit setzen sich Inklusionsbeauftragte aktiv für das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein - und sie arbeiten dazu eng mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- oder Personalrat zusammen.
Wir als LVR-Inklusionsamt vermitteln den Inklusionsbeauftragten gerne das hierzu nötige Fachwissen.
Wir bringen Arbeitgeber und Menschen mit Schwerbehinderung zusammen.
Der ZB Ratgeber Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers zeigt, wie Sie Ihre Rolle als Inklusionsbeauftragte*r aktiv gestalten und berufliche Inklusion im Betrieb wirksam voranbringen können.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter