Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung)

Mit dem Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung) unterstützen wir Sie dabei, einen Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Illustration einer lächelnden Person, die mit einem Stift auf ein Blatt Papier schreibt.

Zuverdienst: Mit einem Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten

Mit dem Budget für geringfügige Beschäftigung (Zuverdienst) unterstützen wir Menschen mit einer wesentlichen Behinderung dabei, einen Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das Angebot ergänzt andere Möglichkeiten der sozialen Teilhabe.

Was bedeutet Zuverdienst?

Eine Beschäftigung im Zuverdienst ist ein Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Sie arbeiten direkt in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung. Dafür schließen Sie einen regulären Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Betrieb.

Der Zuverdienst ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Beschäftigung. Er bietet eine Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesstätte oder tagesstrukturierenden Leistungen.

Sie sammeln Erfahrungen im Arbeitsleben, bringen Ihre Fähigkeiten ein und erhalten Arbeitsentgelt.

Wer kann das Budget für geringfügige Beschäftigung nutzen?

Das Angebot richtet sich an Menschen

  • mit einer wesentlichen Behinderung,
  • mit voller Erwerbsminderung,
  • die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Sozialen Teilhabe haben.

So arbeitet man im Budget für geringfügige Beschäftigung

Sie arbeiten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Dabei gilt:

  • Sie erhalten einen regulären Arbeitsvertrag.
  • Die Beschäftigung erfolgt als Minijob.
  • Sie werden mindestens fünf Stunden pro Woche beschäftigt.
  • Die Vergütung erfolgt bis zur gesetzlich festgelegten Verdienstgrenze für Minijobs und mindestens nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Verdienstgrenze verändert sich, wenn sich der Mindestlohn erhöht.
  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

Welche Vorteile bietet eine Beschäftigung im Zuverdienst?

Eine Beschäftigung im Zuverdienst bietet Ihnen viele Möglichkeiten.

  • Sie arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Sie lernen neue Aufgaben kennen.
  • Sie stärken Ihre beruflichen Fähigkeiten.
  • Sie sammeln Erfahrungen in einem Unternehmen.
  • Sie entscheiden mit, welcher Arbeitsplatz zu Ihnen passt.
  • Sie bleiben flexibel und können Ihre persönliche Situation berücksichtigen.

So unterstützen wir Sie

Wir fördern den Arbeitsplatz mit dem Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung).

Der LVR unterstützt den Betrieb mit einem Lohnkostenzuschuss. Dadurch können Arbeitgeber*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen und am Arbeitsplatz begleiten. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns.

So beantragen Sie den Zuverdienst

Die Förderung beantragen Sie im Rahmen Ihres Gesamtplanverfahrens. Ihren Arbeitgeber suchen Sie eigenständig. Nutzen Sie dazu gerne unsere Übersicht über bestehende Angebote unter "Weitere Informationen" auf dieser Seite .

Gemeinsam prüfen wir,

  • ob die Voraussetzungen erfüllt sind,
  • welche Unterstützung Sie benötigen.

Anträge und Fomulare

  • Antrag/Anerkennung Arbeitgeber Zuverdienst für Menschen mit Behinderung

    Antrag/Anerkennung Arbeitgeber Zuverdienst für Menschen mit Behinderung

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  • Antrag/Beschäftigung als Zuverdienst für Menschen mit Behinderung

    Gesamtplanverfahren

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  • Abruf der Leistungen i.R.d. Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst

    Personalkostenabruf bei Zuverdienst

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Häufige Fragen

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