Zuverdienst: Minijob für Menschen mit Behinderung

Mit dem Budget für geringfügige Beschäftigung unterstützen wir Sie dabei, einen Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Illustration einer lächelnden Person, die mit einem Stift auf ein Blatt Papier schreibt.

Zuverdienst: Mit einem Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten

Mit dem Budget für geringfügige Beschäftigung unterstützen wir Menschen mit einer wesentlichen Behinderung dabei, einen Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das Angebot ergänzt andere Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben und eröffnet neue berufliche Perspektiven.

Was bedeutet Zuverdienst?

Ein Zuverdienst ist ein Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Sie arbeiten direkt in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung. Dafür schließen Sie einen regulären Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Betrieb.

Der Zuverdienst ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Beschäftigung. Er ergänzt zum Beispiel die Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder andere Angebote zur Tagesstruktur.

Sie sammeln Erfahrungen im Arbeitsleben, bringen Ihre Fähigkeiten ein und erhalten Arbeitsentgelt.

Wer kann einen Zuverdienst nutzen?

Das Angebot richtet sich an Menschen

  • mit einer wesentlichen Behinderung,

  • mit voller Erwerbsminderung,

  • die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Sozialen Teilhabe haben.

So arbeitet man im Zuverdienst

Sie arbeiten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Dabei gilt:

  • Sie erhalten einen regulären Arbeitsvertrag.

  • Die Beschäftigung erfolgt als Minijob.

  • Sie werden mindestens fünf Stunden pro Woche beschäftigt.

  • Die Arbeitszeit beträgt höchstens 14 Stunden und 45 Minuten pro Woche.

  • Die Vergütung richtet sich mindestens nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Verdienstgrenze entspricht der jeweils geltenden Minijob-Grenze. Sie verändert sich, wenn sich der Mindestlohn erhöht.

Welche Vorteile bietet ein Zuverdienst?

Ein Zuverdienst bietet Ihnen viele Möglichkeiten.

  • Sie arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Sie lernen neue Aufgaben kennen.

  • Sie stärken Ihre beruflichen Fähigkeiten.

  • Sie sammeln Erfahrungen in einem Unternehmen.

  • Sie entscheiden mit, welcher Arbeitsplatz zu Ihnen passt.

  • Sie bleiben flexibel und können Ihre persönliche Situation berücksichtigen.

So unterstützen wir Sie

Wir fördern den Arbeitsplatz mit dem Budget für geringfügige Beschäftigung.

Der LVR unterstützt den Betrieb mit einem Lohnkostenzuschuss. Dadurch können Arbeitgeber*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen und am Arbeitsplatz begleiten. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns.

So beantragen Sie einen Zuverdienst

Die Förderung beantragen Sie im Rahmen Ihres Gesamtplanverfahrens.

Gemeinsam prüfen wir,

  • ob die Voraussetzungen erfüllt sind,

  • welcher Arbeitsplatz zu Ihnen passt,

  • welche Unterstützung Sie benötigen.

Anträge und Fomulare

Hier finden Sie die Formulare zum Ausfüllen und/oder Ausdrucken.

  • Antrag/Anerkennung Arbeitgeber Zuverdienst für Menschen mit Behinderung

    Antrag/Anerkennung Arbeitgeber Zuverdienst für Menschen mit Behinderung

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Antrag/Beschäftigung als Zuverdienst für Menschen mit Behinderung

    Gesamtplanverfahren

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Abruf der Leistungen i.R.d. Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst

    Personalkostenabruf bei Zuverdienst

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Häufige Fragen

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