Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung)
Mit dem Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung) unterstützen wir Sie dabei, einen Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
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Mit dem Budget für geringfügige Beschäftigung (Zuverdienst) unterstützen wir Menschen mit einer wesentlichen Behinderung dabei, einen Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das Angebot ergänzt andere Möglichkeiten der sozialen Teilhabe.
Eine Beschäftigung im Zuverdienst ist ein Minijob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sie arbeiten direkt in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung. Dafür schließen Sie einen regulären Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Betrieb.
Der Zuverdienst ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Beschäftigung. Er bietet eine Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesstätte oder tagesstrukturierenden Leistungen.
Sie sammeln Erfahrungen im Arbeitsleben, bringen Ihre Fähigkeiten ein und erhalten Arbeitsentgelt.
Das Angebot richtet sich an Menschen
Sie arbeiten in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Dabei gilt:
Eine Beschäftigung im Zuverdienst bietet Ihnen viele Möglichkeiten.
Wir fördern den Arbeitsplatz mit dem Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung).
Der LVR unterstützt den Betrieb mit einem Lohnkostenzuschuss. Dadurch können Arbeitgeber*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen und am Arbeitsplatz begleiten. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns.
Die Förderung beantragen Sie im Rahmen Ihres Gesamtplanverfahrens. Ihren Arbeitgeber suchen Sie eigenständig. Nutzen Sie dazu gerne unsere Übersicht über bestehende Angebote unter "Weitere Informationen" auf dieser Seite .
Gemeinsam prüfen wir,
Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Übersicht der Anbieter.
Ja. Sie schließen einen regulären Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für geringfügige Beschäftigung.
Ja. Der Zuverdienst (Budget für geringfügige Beschäftigung) bietet Ihnen die Möglichkeit, Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sammeln und Ihre Fähigkeiten einzusetzen.
Sofern Sie aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergehen und mit Hilfe des Zuverdiensts (Budget für geringfügige Beschäftigung) teilnehmen, haben Sie für die Zukunft jederzeit die Möglichkeit, in die Werkstatt, die Tagesstätte oder die tagesstrukturierende Maßnahme zurückzukehren.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne. Gemeinsam finden wir den passenden Weg.