Inklusionsbetriebe

Wir unterstützen Inklusionsbetriebe als Unternehmen mit sozialem Auftrag – mit Beratung und finanzeller Förderung.

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Inklusionsbetriebe verbinden Wirtschaft und Teilhabe

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie verbinden wirtschaftlichen Erfolg mit einem klaren sozialen Auftrag.

Was Inklusionsbetriebe auszeichnet:

  • Zwischen 30 und 50 Prozent der Beschäftigten haben eine Behinderung.

  • Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.

  • Sie sind Teil des regulären Arbeitsmarktes und müssen sich am Markt behaupten.

Inklusionsbetriebe finden Ihre gesetzliche Grundlage in den §§ 215 ff. Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX).

Im Rheinland gibt es aktuell rund 170 dieser selbstständigen Unternehmen.

Sie möchten einen Inklusionsbetrieb gründen?

Wer einen Inklusionsbetrieb in einer der drei möglichen Organisationsformen gründen oder erweitern möchte, findet bei uns im LVR-Inklusionsamt kompetente Fachkräfte, die informieren, beraten und Geschäftskonzepte prüfen. Daher bieten wir Ihnen gerne an, uns Ihre Konzeption vorzustellen. Diese sollte folgende Punkte enthalten:

1. Vorstellung des Unternehmens und der Gesellschafter

  1. Angaben zur Geschäftsführung inklusive Qualifikation und beruflichen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

  2. Vorstellung der (geplanten) Gesellschafterstruktur und gegebenenfalls des bereits bestehenden Unternehmensverbundes sowie Kurzdarstellung der Angebote/Dienstleistungen

  3. bei bestehenden Unternehmen: Gründungsdatum, Personalstruktur zum Zeitpunkt der Antragstellung, derzeitige Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung

2. Darstellung zum vorgesehenen Auf- beziehungsweise Ausbau des Unternehmens

  1. Unternehmensbeschreibung mit bestehendem oder vorgesehenem Leistungsprogramm

  2. Beschreibung der Kunden- und Absatzmärkte

  3. Einschätzung von Marktchancen und -risiken sowie Stärken und Schwächen des Unternehmens

  4. Wettbewerbssituation und Alleinstellungsmerkmal

  5. bei bestehenden Unternehmen: Hintergrund der geplanten Ausweitung (gegebenfalls neue Aufträge, Aufbau neuer Geschäftsbereiche oder ähnliches)

3. Darstellung des Personalkonzeptes

  1. Stellenplanung mit der voraussichtlichen Anzahl der geplanten Stellen für Menschen mit und ohne Behinderung (unter Angaben von Stellenanteilen und Wochenstunden)

  2. Angaben zur Entlohnung gegebenfalls des anzuwendenden Tarifvertrages (inklusive Arbeitnehmer- sowie Arbeitgeber-Brutto)

  3. Beschreibung der Aufgaben/Tätigkeiten der einzustellenden Menschen mit Behinderung (Stellenprofil)

  4. bei vorgesehener Gründung einer Inklusionsabteilung: Beschreibung des konkreten Aufgabenfeldes und der zu verrichtenden Tätigkeiten unter Angabe der zum Zeitpunkt der Antragstellung dort bereits beschäftigten Mitarbeitenden (sozialversicherungspflichtig/geringfügig)

  5. Angaben zur Qualifikation und beruflichen Branchenerfahrung der für den Inklusionsbetrieb hauptverantwortlichen Betriebsleitung sowie der Person, welche für die Übernahme der arbeitsbegleitenden psychosozialen Betreuung vorgesehen ist

4. Betriebswirtschaftliche Daten

  1. bei bestehenden Unternehmen: aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, letzter Jahresabschluss und Plan-Daten für mindestens drei Jahre

  2. bei vorgesehener Neugründung: Businessplan inklusive kommentierter Gewinn- und Verlustplanung

  3. bei Investitionsbedarfen: Investitions- und Finanzierungsplanung

5. Zeitlicher Rahmen für die geplanten Umsetzungen

  1. hinsichtlich der vorgesehenen Arbeitsplatzschaffung

  2. hinsichtlich gegebenenfalls erforderlichen Investitionen

Für die Umsetzungsphase nach Bewilligung durch das LVR-Inklusionsamt ist in der Regel ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen.

Teamleitung Inklusionsbetriebe