Arbeiten in der Werkstatt

Erfahren Sie, wie Menschen mit Behinderung in Werkstätten arbeiten und wie Sie Unterstützung und Beratung erhalten.

Auf dem Bild sind zwei Männer bei der Arbeit in einer Werkstatt zu sehen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist ein besonderer Arbeitsplatz. Hier arbeiten Menschen, die wegen ihrer Behinderung aktuell nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Werkstätten ermöglichen Ihnen:

  • eine sinnvolle Beschäftigung

  • berufliche Bildung

  • persönliche Entwicklung

  • Teilhabe am Arbeitsleben

Sie arbeiten in einem geschützten Rahmen und entwickeln Ihre Fähigkeiten weiter. Im Rheinland sind rund 37.000 Personen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt.

Auf dem Bild ist ein Mann zu sehen. Er bedient eine Maschinenanlage.

Wer kann in einer Werkstatt arbeiten?

Sie können in einer Werkstatt arbeiten, wenn:

  • Sie eine wesentliche Behinderung haben.

  • Sie Unterstützung im Arbeitsleben benötigen.

  • eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aktuell nicht möglich ist.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der Bedarfsermittlung, ob eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Sie passt.

Wie erfolgt die Aufnahme in eine Werkstatt?

Der Weg in die Werkstatt verläuft in mehreren Schritten:

  1. Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

  2. Wir prüfen Ihren individuellen Bedarf.

  3. Sie lernen die Werkstatt kennen.

  4. Sie starten im Eingangsverfahren.

Welche Bereiche gibt es in der Werkstatt?

Die Werkstatt besteht aus drei Bereichen:

1. Eingangsverfahren

Sie lernen die Werkstatt kennen. Wir prüfen gemeinsam Ihre Stärken.

2. Berufsbildungsbereich

Sie entwickeln berufliche Fähigkeiten und probieren Tätigkeiten aus.

3. Arbeitsbereich

Sie arbeiten dauerhaft in einem passenden Arbeitsfeld.

Typische Arbeitsfelder sind:

  • Handwerk und Produktion

  • Dienstleistungen

  • Büroarbeiten

  • Garten- und Landschaftspflege

Welche Aufgaben erfüllt der LVR für Werkstätten?

Wir finanzieren die Arbeitsplätze für die Beschäftigten mit Behinderung in der Werkstatt und die Fachkräfte, die sie unterstützen und anleiten. Mit den 43 anerkannten Werkstatt-Trägern im Rheinland arbeiten wir kooperativ an der fachlichen Weiterentwicklung.

Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) und weiteren Partnern haben wir zwei Rahmenvereinbarungen zum Zugang zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung unterzeichnet.

Die erste Vereinbarung entwickelt den NRW-Weg beim Werkstatt-Zugang weiter. Sie stellt sicher, dass auch Menschen mit hohem oder sehr besonderem Unterstützungsbedarf Zugang zu einer Werkstatt erhalten.

Die zweite Rahmenvereinbarung legt den Schwerpunkt auf Qualitätssicherung und Gewaltprävention in Werkstätten. Sie beschreibt unter anderem Maßnahmen, um Beschäftigte besser vor Gewalt zu schützen und angemessen auf Vorfälle zu reagieren.

Beide Rahmenvereinbarungen stehen auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

Zu Besuch in einer Werkstatt

In Aachen bietet die Lebenshilfe Werkstatt über 800 Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen, die hier ins Arbeitsleben starten, haben aufgrund ihrer wesentlichen Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt erst einmal keine Chance. Sie benötigen persönliche Unterstützung und individuelle Qualifizierung, um ihre eigenen Ziele zu erreichen.

Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung eine Aufgabe, die zu ihren Stärken passt. Aber nicht nur das: Die soziale Gemeinschaft und eine Tagesstruktur tragen zur Teilhabe bei. Wir waren in Aachen zu Besuch und haben einige Werkstatt-Mitarbeitende getroffen.

Welche Ziele haben Werkstätten?

Werkstätten verfolgen klare Ziele:

  • Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen

  • individuelle Fähigkeiten fördern

  • persönliche Entwicklung stärken

  • Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen

Unser Ziel ist: Sie finden Ihren passenden beruflichen Weg.

Anträge und Formulare

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch SGB IX

    Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Antrag Leistungen im Arbeitsbereich § 58 SGB IX bei WfbM, §§ 60, 62 SGB IX bei ALA (§ 219 SGB IX)

    Antrag Leistungen im Arbeitsbereich § 58 SGB IX bei WfbM, §§ 60, 62 SGB IX bei ALA (§ 219 SGB IX)

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Qualifizieren für den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt

Wie Benjamin Bruß in den Lebenshilfe Werkstätten Aachen den Schritt Richtung erster Arbeitsmarkt vorbereitet.

Bild: Kathleen Bayer / Lizenz LVR

Ansprechperson für Fachfragen