Qualitätsprüfung in der Eingliederungshilfe

Erfahren Sie, wie Qualitätsprüfungen des LVR ablaufen, welche Bereiche wir prüfen und welche Unterlagen Leistungserbringer bereithalten sollten.

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Qualitätsprüfung in der Eingliederungshilfe

Qualitätsprüfungen sind ein gesetzlicher Auftrag des LVR als Träger der Eingliederungshilfe. Wir prüfen, ob Leistungserbringer ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllen und beraten sie dabei, ihre Qualität weiterzuentwickeln. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf der Qualitätsprüfungen, zu den Prüfbereichen, den erforderlichen Unterlagen sowie zu den rechtlichen Grundlagen.

Warum wir Qualitätsprüfungen durchführen

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verpflichtet den LVR als Träger der Eingliederungshilfe, die Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu prüfen. Qualitätsprüfungen dienen dazu, die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben sicherzustellen und Menschen mit Behinderung zu schützen.

Mit den Prüfungen

  • tragen wir dazu bei, eine qualitativ angemessene Leistungserbringung sicherzustellen,

  • prüfen wir den zweckgebundenen Einsatz öffentlicher Mittel,

  • stärken wir den Schutz der Leistungsberechtigten und

  • beraten wir Leistungserbringer bei der Weiterentwicklung ihrer Qualität.

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sieht hierfür in Verbindung mit § 8 des Ausführungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zum SGB IX (AG SGB IX NRW) anlassunabhängige und unangekündigte Qualitätsprüfungen vor. Unangekündigte Prüfungen ermöglichen eine authentische Prüfungssituation.

Unser Prüfansatz

Wir verfolgen mit unseren Qualitätsprüfungen einen beratungsorientierten Ansatz.

Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben sicherzustellen und eine angemessene Leistungserbringung zu gewährleisten.

Grundlage jeder Qualitätsprüfung sind die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen. Dafür vergleichen wir die vereinbarten Qualitätsanforderungen mit der tatsächlichen Leistungserbringung.

Was wir prüfen

Welche Bereiche wir prüfen, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsangebot.

Je nach Leistungsangebot prüfen wir unter anderem

  • Qualitätsmanagement,

  • Aufnahmeverfahren,

  • Hilfe- und Betreuungsplanung,

  • Dokumentation der Leistungserbringung,

  • Ergebnisqualität,

  • Gewaltschutz,

  • Beschwerdemanagement,

  • Personal und Fortbildung,

  • Mitbestimmung sowie

  • Alltagsgestaltung.

Für die einzelnen Leistungsbereiche stellen wir Prüferfassungsbögen zur Verfügung. Sie beschreiben die Qualitätsmerkmale transparent und nachvollziehbar.

Welche Unterlagen wichtig sind

Für die Qualitätsprüfung nutzen wir in der Regel Unterlagen, die als Arbeits- und Steuerungsdokumente bereits vorliegen sollten.

Dazu gehören beispielsweise

  • Qualitätsmanagement-Unterlagen,

  • Konzepte,

  • Prozessbeschreibungen,

  • Dokumentationen,

  • Nachweise zur Qualitätssicherung sowie

  • weitere prüfrelevante Unterlagen.

Welche Unterlagen wir benötigen, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsangebot.

Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, können Unterlagen in der Regel digital über die Cloud des LVR bereitgestellt werden.

Häufige Fragen zur Qualitätsprüfung

Qualitätsprüfung im Elementarbereich

Für den Bereich Qualitätsprüfungen im Elementarbereich steht eine eigene Seite zur Verfügung. Dort informieren wir über den Ablauf der Prüfungen, die Prüfkriterien und die rechtlichen Grundlagen.