Jobcoaching am Arbeitsplatz
Jobcoaching am Arbeitsplatz unterstützt Menschen bei Veränderungen, neuen Aufgaben oder Schwierigkeiten im Arbeitsalltag.
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Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine zeitlich begrenzte Unterstützungsleistung direkt am Arbeitsplatz. Sie kommt zum Einsatz, wenn Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei ihrer Arbeit vor besonderen Herausforderungen stehen. Herausforderungen können zum Beispiel aufgrund von Veränderungen am Arbeitsplatz, neuer Aufgaben oder Schwierigkeiten im Arbeitsalltag auftreten.
Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine gesetzlich verankerte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Neben den Inklusionsämtern setzen seit Juni 2025 auch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung auf der Grundlage gemeinsam abgestimmter Durchführungsstandards das Jobcoaching am Arbeitsplatz um. So soll ein gemeinsames Verständnis und eine einheitliche Umsetzung von Jobcoaching am Arbeitsplatz sichergestellt werden.
Jobcoaching am Arbeitsplatz ist eine anlassbezogene Leistung, die dann eingesetzt wird, wenn die standardmäßige Einarbeitung durch Arbeitgebende und die Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes (IFD) nicht ausreichen. Solche Anlässe sind zum Beispiel:
Behinderungsbedingt nachlassende oder verringerte Arbeitsfähigkeit
Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit
Innerbetriebliche Veränderungen
Schwierigkeiten bei Aufgabenstrukturierung
Probleme in der Zusammenarbeit oder Kommunikation
Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Gefährdung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen
Eine qualifizierte Jobcoaching-Fachkraft begleitet die Situation vor Ort und arbeitet gemeinsam mit der beschäftigten Person sowie mit Vorgesetzten und Kolleg*innen an praktischen Lösungen. Dabei können arbeitsplatzbezogene Kompetenzen Schritt für Schritt aufgebaut oder gefestigt werden.
Gleichzeitig werden Ideen entwickelt, wie Arbeitsabläufe oder die Zusammenarbeit im Team besser an die individuellen Anforderungen angepasst werden können. Hiervon profitiert nicht nur der Mensch mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, sondern das gesamte Team.
Jobcoaching am Arbeitsplatz besteht aus vier aufeinander aufbauenden Prozessphasen:
Auftragsklärungs- und Planungsphase
Selbstintegrationsphase
Interventions- und Gestaltungsphase
Stabilisierungs- und Abschlussphase
Eine Erläuterung der Prozessphasen finden Sie in der Empfehlung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz des LVR-Inklusionsamtes unter Punkt 1.4.
Für ein erfolgreiches Jobcoaching am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass sich alle betrieblichen Beteiligten aktiv einbringen. Zu den aktiven Prozessbeteiligten gehören
Jobcoachingnehmende,
Führungskräfte,
Kolleg*innen,
Jobcoaching-Fachkräfte
ggf. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte oder eine Mitarbeitendenvertretung
Darüber hinaus unterstützen Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) sowie der Aufgabenbereich Jobcoaching des LVR-Inklusionsamtes oder die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben den Prozess im Hintergrund. Bei Bedarf können auch weitere Prozessbeteiligte eingebunden werden, zum Beispiel Fachkräfte der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) oder Fachkräfte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM).
Sie haben Fragen zum Beschäftigungsverhältnis? Machen Sie sich keine Gedanken über das Antragsverfahren!
Die erste Anlaufstelle auf dem Weg zum Jobcoaching ist in der Regel der Integrationsfachdienst (IFD). Dieser berät und unterstützt den Antragsprozess beim zuständigen Kostenträger.
Die Einreichung des Antrages erfolgt in der Regel durch die Fachkraft des IFD.
Ihre Ansprechperson beim IFD in Ihrer Region finden Sie hier:
Dann unterstützt Sie Ihr regionaler Integrationsfachdienst! Die Kontaktdaten finden Sie im Regionalen Ansprechpersonenverzeichnis. Wählen Sie dort einfach Ihre Region aus.
Zum regionalen Ansprechpersonenverzeichnis
Dann unterstützen wir Sie vom Aufgabenbereich Jobcoaching des LVR-Inklusionsamtes gerne!
Zukünftig finden Sie hier eine Übersicht über Jobcoaches am Arbeitsplatz, welche die Qualifikationsstandards des LVR-Inklusionsamtes erfüllen und der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.
Um als Fachkraft für Jobcoaching am Arbeitsplatz anerkannt zu werden, ist der Besuch einer anerkannten Weiterbildung erforderlich. Hier finden Sie Informationen zu den drei anerkannten Weiterbildungen, die jeweils in Kooperation mit dem örtlichen Inklusions- bzw. Integrationsamt durchgeführt werden:
Im Rheinland: Zur Website des Anbieters Henke
In Westfalen-Lippe: Zur Website des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
In Hessen: Zur Website des Integrationsamtes Hessen
Derzeit wird an Mindeststandards und Qualitätskriterien für Weiterbildungsanbieter auf Bundesebene gearbeitet.
Weitere Informationen zur Umsetzung von Jobcoaching am Arbeitsplatz im LVR-Inklusionsamt finden Sie in unserer Empfehlung.
Zur Empfehlung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz des LVR-Inklusionsamtes
Eine umfassende Informationsübersicht zum Thema Jobcoaching am Arbeitsplatz finden Sie auf der Website der BIH.
Zum Bereich zum Jobcoaching am Arbeitsplatz auf der Website der BIH
Zum Microlearning 'Jobcoaching am Arbeitsplatz' der BIH
Zur Podcastfolge zum Jobcoaching am Arbeitsplatz auf der Website der BIH
Zur Empfehlung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz auf der Website der BIH
Die gemeinsame Leistungsbeschreibung zum Jobcoaching am Arbeitsplatz nach dem SGB IX mit abgestimmten Qualitäts- und Durchführungsstandards von Deutscher Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung und BIH finden Sie hier:
Zur Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings nach dem SGB IX
Aktuelle Forschungsergebnisse der HAWK Hildesheim zum Thema Jobcoaching am Arbeitsplatz (mit Fokus auf Niedersachsen) finden Sie auf der Website der HAWK.