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Sicherheit im Maßregelvollzug

Der Landschaftsverband Rheinland steht für einen sicheren Maßregelvollzug. Die Gefahr, dass forensische Patientinnen und Patienten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung erneut Straftaten begehen, wird durch eine adäquate Behandlung behoben.

Foto: Kfz-Schleuse im Maßregelvollzug
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Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bzw. in einer Entziehungsanstalt gemäß §§ 63, 64 StGB wird von den Strafgerichten angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass eine Person aufgrund ihrer Erkrankung weitere ehebliche Straftaten begehen wird.

Daraus folgt für den Landschaftsverband Rheinland der Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs nicht wieder rückfällig werden. Sie sollen keine weiteren erheblichen Straftaten begehen. Der inneren Sicherheit im Maßregelvollzug sowie der äußeren Sicherheit zum Schutz der Allgemeinheit kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Die Ausgestaltung des Maßregelvollzugs in den forensischen Fachabteilungen der LVR-Kliniken orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und unterliegt einer ständigen Qualitätskontrolle. Die Sicherheit des Maßregelvollzugs ergibt sich dabei aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen auf unterschiedlichsten Ebenen, die eng ineinandergreifen:

  • bauliche Sicherung,
  • patientenorientierte Behandlungskonzepte,
  • qualifiziertes Personal sowie
  • qualitätsgesicherte Abläufe und Prozesse.

Der Maßregelvollzug wird durch stetige Kontrollen von der Trägerverwaltung und der Fachaufsicht begleitet.