Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 128 SGB IX

Wir prüfen, ob heilpädagogische Leistungen für Kinder vertragsgemäß, wirksam und in der vereinbarten Qualität erbracht werden.

Grundlage sind unter anderem § 128 SGB IX und § 8 AG-SGB IX NRW. Unser Ziel ist es, vergleichbare Voraussetzungen für Förderung, Bildung und Teilhabe von Kindern im Rheinland zu sichern. Dabei steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt.

Häufige Fragen zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 128 SGB IX

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