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Aktionsbereich 4: Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln

Zielrichtung 12: Vorschriften und Verfahren im LVR systematisch untersuchen und anpassen

Zielrichtung 12 verweist darauf, dass die Vorschriften und Verwaltungsverfahren des LVR mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen entfalten können. Der LVR muss daher sicherstellen, dass die Regelungen, Vorschriften und Weisungen, die er aufgrund seiner Kompetenzzuweisung erlassen hat, mit den Vorgaben der BRK vereinbar sind, insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4, Absatz 1 BRK.

In einzelnen Bundesländern wurden bereits entsprechende Verfahren zur „Normprüfung“ der bestehenden Gesetze und Regelungen entwickelt. Im LVR ist ein solches Verfahren noch in Arbeit.

(Stand: Oktober 2021)

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