Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Aktionsbereich 3: Menschenrechtsbildung

Zielrichtung 9: Menschenrechtsbildung im LVR systematisch betreiben

Mit Zielrichtung 9 hat sich der LVR ausdrücklich zur Aufgabe gemacht, systematisch Menschenrechtsbildung im LVR zu betreiben. Dahinter steht die Vorstellung, dass Menschenrechte erst dann umfassend im Verband umgesetzt und beachtet werden, wenn einerseits das Wissen über diese Rechte vorhanden ist, und andererseits die Fähigkeiten, diese Rechte auch tatsächlich für sich selbst oder andere einzufordern.

Menschenrechtsbildung im Sinne des Deutschen Instituts für Menschenrechte umfasst dabei drei Dimensionen: Menschenrechtsbildung informiert konkret über menschenrechtliche Bestimmungen, Menschenrechtsbildung gestaltet menschengerechte Methoden des Lernens und Menschenrechtsbildung befähigt zum konkreten Gebrauch eben jener Rechte.

Konkret kommt das Anliegen der Menschenrechtsbildung im LVR u.a. durch folgende Aktivitäten zum Ausdruck:

  • In Vorträgen und Diskussionsbeiträgen informiert die Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden in und außerhalb des Rheinlands über die BRK sowie den besonderen menschenrechtlichen Ansatz des LVR-Aktionsplans.
  • Das interne Fortbildungsprogramm des LVR umfasst verschiedene Seminare, in denen sich die LVR-Mitarbeitenden mit den Thema Menschenrechte auseinandersetzen können.
  • Seit Herbst 2017 können alle neuen Mitarbeitenden des LVR an einem Seminartag teilnehmen, an dem sie zentrale Grundlagen der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit im LVR kennenlernen und sich aktiv mit Vorurteilen und Diskriminierungen auseinandersetzen. Sie erhalten einen Einblick, wie sich der LVR insbesondere für die Gleichstellung der Geschlechter, von Menschen mit Migrationshintergrund und von Menschen mit Behinderungen einsetzt.
  • Der LVR bietet eine Vielzahl an Schulungen und Fortbildungen zum Thema Inklusion an. Nähere Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel auf der Seite des LVR-Inklusionamtes , des LVR-Landesjugendamtes sowie des LVR-Berufskollegs.

(Stand: Februar 2022)

Nach oben

Zielrichtung 10: Das Kindeswohl und Kinderrechte im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz

Die BRK sowie die seit 25 Jahren in Deutschland geltende Kinderrechtskonvention heben das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen hervor. Daher hat sich der LVR mit Zielrichtung 10 das Ziel gesetzt, dass die besonderen Belange, die Rechte und das Wohl von Heranwachsenden mit und ohne Behinderungen bei allen Aktivitäten des LVR in besonderer Weise mitgedacht und beachtet werden.

(Stand: Mai 2023)

Nach oben

Zielrichtung 11: Die Geschlechtergerechtigkeit im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz weiterentwickeln

Die BRK sowie die UN-Frauenrechtskonvention weisen auf das besondere Diskriminierungsrisiko von Frauen und Mädchen hin. Mit Zielrichtung 11 hat sich der LVR daher zur Aufgabe gemacht, bei allen Aktivitäten und in allen Handlungsfeldern die Zielrichtung der Geschlechtergerechtigkeit systematisch zu beachten.

Was Geschlechtergerechtigkeit konkret bedeutet, ist dabei vielschichtig und von der jeweiligen fachlichen Aufgabe abhängig. In Vorlage-Nr. 14/2502 wurden – orientiert an den Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans – „spannende Fragen“ entwickelt, die die Akteure im LVR dabei unterstützen sollen, fachliche Ansatzpunkte für (mehr) Geschlechtergerechtigkeit zu identifizieren.

(Stand: Mai 2023)

Nach oben