LBA vernetzt
In Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Betreuungswesen trägt das LBA dazu bei, ein flächendeckendes Angebot und landeseinheitliche Qualitätsstandards der Betreuungsvereine schaffen
Hierzu ist das LBA im Rheinland und darüber hinaus mit verschiedenen Institutionen vernetzt und in entsprechenden Gremien tätig:
- MAGS (Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) ist Aufsichtsbehörde gegenüber den örtlichen Betreuungsbehörden und dem Landesbetreuungsamt.)
- LBA LWL (Landesbetreuungsamt Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
- ÜAG (Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW) ist interdisziplinär besetzt und verfolgt das Ziel, das Betreuungswesen auf Landesebene weiterzuentwickeln und zur Qualitätsverbesserung beizutragen.
- AGöB Rheinland (Arbeitsgemeinschaft der überörtlichen Betreuungsbehörden)
- Fachausschuss für Betreuungsangelegenheiten (IV) der BAGüS (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe)
- BGT (Betreuungsgerichtstag e.V.) ist ein interdisziplinärer Fachverband zum Dialog mit allen am betreuungsgerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen.
Neben dem Landesbetreuungsamt, ist der LVR auch als Träger der Eingliederungshilfe sowie als Leistungserbringer im Bereich Psychiatrie, Soziale Rehabilitation und Heilpädagogische Hilfen mit dem Thema rechtlicher Betreuung befasst. Das Landesbetreuungsamt ist auch intern mit diesen Fachbereichen vernetzt, um gemeinsam einen Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK zu leisten.