Ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Grundsätzlich betrifft das Thema rechtliche Betreuung alle Menschen. Durch eine Krankheit, das Alter oder einen Unfall können wir in Situationen geraten, in denen wir unsere rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und Unterstützung von außen benötigen. Rechtliche Betreuung ist neben Vorsorgevollmachten, Patient*innen- und Betreuungsverfügungen ein Instrument, um Unterstützung bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten zu erhalten.
Oftmals übernehmen Familienangehörige, Menschen aus dem nahen Umfeld der betreuten Person oder auch sogenannte Fremdbetreuer*innen, die das Ehrenamt rechtliche Betreuung ausführen wollen, diese Tätigkeiten ehrenamtlich. Für das Ehrenamt erhalten die Personen einen Ersatz für Ihre notwendigen Auslagen oder eine jährliche Aufwandspauschale. Sie sind über das Land NRW im Rahmen einer Sammel-Vermögens-Haftpflichtversicherung versichert.
Information und Beratung zu Vorsorge und rechtlicher Betreuung
Betreuungsvereine bieten ein vielfältiges Unterstützungsangebot für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und Interessierte Personen an. Betreuungsvereine gewinnen, beraten, begleiten und bilden ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen fort. Sie informieren, beraten und begleiten bei betreuungsvermeidenden Maßnahmen, wie z.B. Vorsorgevollmachten und Patient*innenverfügungen (vgl. §15 BtOG).
Hier finden Sie eine Übersicht über Betreuungsvereine in Ihrer Nähe.
Karte Betreuungsvereine im Rheinland (barrierearmes PDF) ( PDF, 979 kB )
Die interaktive Karte umfasst alle Betreuungsvereine im Rheinland. Mit einem Klick auf den jeweiligen Verein gelangen Sie direkt zum entsprechenden Internet-Auftritt des Vereins Ihrer Wahl.
Hier finden Sie demnächst auch eine tabellarische Übersicht der Angebote der Betreuungsvereine in Ihrer Nähe.
Für Informationen über die Betreuungsvereine im Gebiet des LWLs wenden Sie sich an die dort tätigen Mitarbeitenden.
Konkrete Beratung erhalten Sie zudem bei der Betreuungsbehörde in Ihrer Kommune, Stadt, Kreis. Sie informiert die Öffentlichkeit über das Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge.
Hier finden Sie demnächst eine Übersicht über die Betreuungsbehörden im Rheinland.
Bei Fragen zu Ihren Aufgaben und Pflichten als rechtliche Betreuung können Sie sich auch an das für Sie zuständige Betreuungsgericht wenden.
Hier finden Sie demnächst auch eine Übersicht über die Betreuungsgerichte im Rheinland.
Weiterführende Informationen und Formulare zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorge bietet sowohl das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.