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Betreuungsvereine

Betreuungsvereine bilden einen wichtigen Baustein im Betreuungswesen.

Anerkannte Betreuungsvereine haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung (vgl. § 17 BtOG). Diese setzt sich in NRW aus verschiedenen Finanzierungsarten zusammen: einer Grundfinanzierung von bis zu 20.000€; ggfs. einem Erhöhungsbeitrag Zweigstelle von bis zu 5.000€; ggfs. einem Erhöhungsbetrag Sonderfinanzierung von bis zu 5.000€; einer Zusatzfinanzierung von bis zu 450€ pro bestellter ehrenamtlich betreuender Person, die an den Verein angebunden ist. Die vollständigen Voraussetzungen der einzelnen Finanzierungsarten können Sie der BVFinanzierungsVO entnehmen.

Für die Anerkennung als Betreuungsvereine sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. dazu LBtG; BVFinanzierungsVO, BtOG).

Formulare zur Anerkennung und Finanzierung

Hier finden Sie Empfehlungen der BAGüS zur Anerkennung von Betreuungsvereinen

Fristen

  • Antragsstellung für die Finanzierung vom 01.01. bis zum 31.12., empfohlen bis zum 31.03. (vgl. §5 BVFinanzierungsVO)
  • Einreichung Tätigkeitsbericht und Finanzierungsnachweis des Vorjahres bis zum 31.03.

Übersicht der Betreuungsvereine im Rheinland

Hier finden Sie eine Übersicht über Betreuungsvereine im Rheinland.

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht der Angebote der Betreuungsvereine.

Für Informationen über die Betreuungsvereine im Gebiet des LWLs wenden Sie sich an die dort tätigen Mitarbeitenden.

Übersicht der Betreuungsbehörden im Rheinland

Übersicht der Betreuungsgerichte im Rheinland