Landesprogramm: „Teilhabe, Demokratiebildung und Extremismusprävention für junge Geflüchtete“
Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
Kreise und Kommunen begleiten und fördern in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
Mit dem Landesprogramm soll auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingegangen werden.
Die Steuerungsverantwortung liegt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe bzw. bei der Kreis- oder Kommunalverwaltung.
Dieses Förderprogramm soll für die teilnehmenden Kreise und Kommunen und die ausführenden öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe attraktiv und im Sinne ihrer eigenen wertschätzenden Haltung gegenüber geflüchteten Menschen gestaltungsfähig sein. Daher soll das Landesprogramm für junge Geflüchtete auch ein Programm für die (jungen) Menschen sein, die in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und für Vielfalt und Zuwanderung sensibilisiert werden sollen.
Thematische Schwerpunkte des Landesprogramms:
Schwerpunkt I: Teilhabe
Schwerpunkt II: Demokratiebildung
Schwerpunkt III: Rassimusprävention
Gefördert werden inter- und intrakommunale Maßnahmen mit folgenden Inhalten:
- Maßnahmen, die sich unmittelbar an junge geflüchtete Menschen richten, die der Teilhabe, Demokratiebildung und der Radikalisierungs- und Extremismusprävention dienen sowie Aufklärungsangebote,
- Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendhilfe und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit jungen Geflüchteten arbeiten, insbesondere zur Thematik „Prävention und Intervention bei Anzeichen beginnender Radikalisierung“,
- Maßnahmen der Kooperation und Vernetzung bei Projekten mit Trägern der freien Jugendhilfe sowie sonstigen mit der migrationsbezogenen Arbeit befassten Stellen und Organisationen,
- Maßnahmen der Bedarfsklärung und der Konzeptentwicklung
- Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen der begleitenden Elternarbeit
Beratung
Das Beratungstandem wird
- das Programm bewerben und bekannt machen. Eine Fachberatung vor Ort oder digital ist nach Absprache möglich.
- Unterstützung bei der Online-Antragstellung und Umsetzung anbieten.
- inter- und intrakommunale Vernetzung zur Gestaltung des Gesamtvorhabens planen und umsetzen.
- landesweite Vernetzungszusammenhänge mit thematischer Nähe zum Förderbereich erschließen.
- durch Fortbildung und Qualifizierung weitergehende Angebote auf Landesebene entwickeln und umsetzen.
- Transfersicherung und Dokumentation sicherstellen.
Ansprechperson für inhaltliche Fragen
Ansprechperson für förderrechtliche Fragen

Constantin von Kleinsorgen
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6231
- faxTelefax:
- 0221 8284-3155
- E-Mail:
- Constantin.vonKleinsorgen@lvr.de
Informationen zum digitalen Antragsverfahren
Eine Antragstellung ist nur online möglich!
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unbedingt vor Antragstellung die Sachbearbeitung/Fachberatung des Landesprogramms.
Das Informationsschreiben und die Förderrichtlinie sowie das Tutorial finden Sie im Servicebereich.
HINWEIS: Träger der freien Jugendhilfe können in diesem Förderprogramm nicht direkt einen Antrag einreichen, jedoch Maßnahmen im Auftrag der Kommune/ des Kreises umsetzen. Der Antrag muss über das zuständige Jugendamt/ Kreisjugendamt/ die kreisangehörige Kommune gestellt werden.
Videoanleitung Online-Förderantrag siehe: