Landesprogramm: Gemeinsam MehrWert
Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen.
Antragstellungen sind nach wie vor möglich.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte vor der Einreichung die Fachberatung des Landesprogramms (Mail an: gemeinsam.mehrwert@lvr.de)
HINWEIS: Träger der freien Jugendhilfe können in diesem Förderprogramm nicht direkt einen Antrag einreichen. Der Antrag läuft über das zuständige kommunale Jugendamt/ Kreisjugendamt/ die kreisangehörige Kommune.
Das Antragsformular (LIP-Datei) finden Sie auf der Seite "Finanzielle Förderung zum Landesprogramm".
Formulare (Antragsformular, Mittelabruf, Verwendungsnachweis):
Leistungen der Fachberatung
Kreise und Kommunen begleiten und fördern in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
Mit dem Landesprogramm soll auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen, unter der Steuerungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, eingegangen werden. Dieses Landesprogramm wurde auf Grundlage des vorherigen Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ weiterentwickelt. Dieses Förderprogramm soll für die teilnehmenden Kreise und Kommunen und die ausführenden öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe attraktiv und im Sinne ihrer eigenen wertschätzenden Haltung gegenüber geflüchteten Menschen gestaltungsfähig sein. Daher soll das Landesprogramm für junge Geflüchtete auch ein Programm für die (jungen) Menschen sein, die in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und für Vielfalt und Zuwanderung sensibilisiert werden sollen.
Schwerpunkt I: Prävention sexualisierter Gewalt/ Sexuelle Bildung
Schwerpunkt II: Demokratiebildung/ Politische Bildung/ Wertedialog
Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen mit eigenem Jugendamt, sowie kreisangehörige Kommunen ohne eigenes Jugendamt in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisjugendamt.
Das Informationsschreiben mit Details zu den inhaltlichen Schwerpunkten und förderfähigen Maßnahmen, den Fördergrundsätzen und FAQ finden Sie im Servicebereich.
Fortbildung
Der LVR-Fachreferent bietet Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema an.
Beratung
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- Beratungstandem Kai Sager (links im Bild) und Constantin von Kleinsorgen (rechts im Bild)
Das Beratungstandem wird
- das Programm bewerben und bekannt machen. Eine Fachberatung vor Ort oder digital ist jederzeit möglich.
- Unterstützung bei der Antragsstellung und Umsetzung anbieten.
- inter- und intrakommunale Vernetzung zur Gestaltung des Gesamtvorhabens planen und umsetzen.
- landesweite Vernetzungszusammenhänge mit thematischer Nähe zum Förderbereich erschließen.
- durch Fortbildung und Qualifizierung weitergehende Angebote auf Landesebene entwickeln und umsetzen.
- Transfersicherung und Dokumentation sicherstellen.
Ansprechperson für inhaltliche Fragen
Ansprechperson für förderrechtliche Fragen

Constantin von Kleinsorgen
Telefon
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- 0221 809-6231
- faxTelefax:
- 0221 8284-3155
- E-Mail:
- Constantin.vonKleinsorgen@lvr.de