Landesprogramm: Gemeinsam MehrWert
Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
Informationen zum digitalen Antragsverfahren
Eine Antragstellung für die zweite Förderphase (01. März 2024 bis 28. Februar 2025) ist nur online möglich:
Antragsfrist (nicht Ausschlussfrist) war der 15. Januar 2024!
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unbedingt vor Antragstellung die Sachbearbeitung/Fachberatung des Landesprogramms: gemeinsam.mehrwert@lvr.de
Das Informationsschreiben, die FAQ-Liste und Förderrichtlinie sowie das Tutorial finden Sie im Servicebereich.
HINWEIS: Träger der freien Jugendhilfe können in diesem Förderprogramm nicht direkt einen Antrag einreichen, jedoch Maßnahmen im Auftrag der Kommune/ des Kreises umsetzen. Der Antrag muss über das zuständige Jugendamt/ Kreisjugendamt/ die kreisangehörige Kommune gestellt werden.
Videoanleitung Online-Förderantrag siehe:
Leistungen der Fachberatung
Kreise und Kommunen begleiten und fördern in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
Mit dem Landesprogramm soll auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingegangen werden.
Die Steuerungsverantwortung liegt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe bzw. bei der Kreis- oder Kommunalverwaltung.
Dieses Förderprogramm soll für die teilnehmenden Kreise und Kommunen und die ausführenden öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe attraktiv und im Sinne ihrer eigenen wertschätzenden Haltung gegenüber geflüchteten Menschen gestaltungsfähig sein. Daher soll das Landesprogramm für junge Geflüchtete auch ein Programm für die (jungen) Menschen sein, die in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und für Vielfalt und Zuwanderung sensibilisiert werden sollen.
Thematische Schwerpunkte des Landesprogramms:
Vielfalt im Kontext von Flucht und Migration (Querschnittsthema)
Schwerpunkt I: Prävention sexualisierter Gewalt/ Sexuelle Bildung
Schwerpunkt II: Demokratiebildung/ Politische Bildung/ Wertedialog
Fortbildung
Der Fachreferent bietet Fortbildungen zum Thema an.
Zum Online-Katalog der Fortbildungen des LVR-Landesjugendamtes
Beratung
Das Beratungstandem wird
- das Programm bewerben und bekannt machen. Eine Fachberatung vor Ort oder digital ist nach Absprache möglich.
- Unterstützung bei der Online-Antragstellung und Umsetzung anbieten.
- inter- und intrakommunale Vernetzung zur Gestaltung des Gesamtvorhabens planen und umsetzen.
- landesweite Vernetzungszusammenhänge mit thematischer Nähe zum Förderbereich erschließen.
- durch Fortbildung und Qualifizierung weitergehende Angebote auf Landesebene entwickeln und umsetzen.
- Transfersicherung und Dokumentation sicherstellen.
Ansprechperson für inhaltliche Fragen
Ansprechperson für förderrechtliche Fragen
Constantin von Kleinsorgen
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6231
- faxTelefax:
- 0221 8284-3155
- E-Mail:
- Constantin.vonKleinsorgen@lvr.de