Antragsverfahren Betriebserlaubnis
Kindertageseinrichtungen sind nach § 45 SGB VIII erlaubnispflichtig.
Der Antrag auf Betriebserlaubnis wird vom Träger der Kindertageseinrichtung über das Onlineportal KiBiz.web beantragt. Der Träger benötigt dazu einen Account. Diesen erhält der Träger vom zuständigen Jugendamt.
Die Prüfung des entsprechenden Antrags des Trägers richtet sich an den Erfordernissen des Kindeswohls aus. Wenn die grundsätzliche Eignung des Trägers vorliegt, ist die Erlaubnis zu erteilen, "(...) wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
- die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,
- die gesellschaftliche und sprachliche Integration in der Einrichtung unterstützt wird sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
- zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden." (§ 45 Abs. 2 SGB VIII)
Folgende Formulare werden in KiBiz.web als Eingabemaske zur Verfügung gestellt oder müssen dem Antrag angehangen werden. Der Antrag wird nach Freigabe automatisch dem zuständigen Jugendamt zur Stellungnahme zugesandt.
- Antragsformular
- Nachweis der personellen Mindestbesetzung
- Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes
- Pädagogische Konzeption der Einrichtung
- Konzeption zum Schutz vor Gewalt
- Stellungnahme des Jugendamtes
- Stellungnahme des zentralen Trägers / Spitzenverband
- Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)



