Übergang von der Schule in den Beruf

Wir begleiten Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Berufswelt.

Eine Gruppe von fünf Kindern mit und ohne Behinderung steht nebeneinander.

Von der Schule in den Beruf

Junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen und besonderem Un­ter­stüt­zungs­be­darf benötigen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben mit eigenem Ein­kom­men aus einem so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeitsverhältnis – als Alternative zu einem Platz in einer Werk­statt für Menschen mit Behinderung (WfbM).

Wir setzen auf eine um­fas­sen­de Berufliche Orientierung und kontinuierliche Begleitung bereits in den letzten drei Schul­be­suchs­jah­ren, um die Chancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Darüber hinaus fördern wir Ausbildungswege, die den individuellen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen entsprechen.

KAoA-STAR - Berufliche Orientierung in Nordrhein-Westfalen

Die Schule erfolgreich abzuschließen und danach direkt in einen Beruf zu starten - dieser Weg ist spannend, aber gleichzeitig auch gar nicht so leicht.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben alle Jugendlichen, spätestens ab der Jahrgangsstufe 8, die Möglichkeit, sich intensiv mit den eigenen Talenten und Wünschen sowie Interessen und Fähigkeiten auseinanderzusetzen. Auf dem spannenden Weg von der Schule ins Berufsleben sollen die Jugendlichen selbst über ihre berufliche Zukunft und Lebensplanung nachdenken können, um selbstbestimmt zu entscheiden und eine kompetente Berufswahl zu treffen.

Die Berufliche Orientierung erfolgt in NRW im Rahmen der Landesinitiative “Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Schüler*innen, die im Prozess der Beruflichen Orientierung eine besondere Unterstützung benötigen erhalten gezielte Förderung durch das ergänzende Programm “STAR - Schule trifft Arbeitswelt“ (kurz: KAoA-STAR).

KAoA steht für "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW" und ist ein landesweites System, das Schülerinnen und Schüler in ihrer Beruflichen Orientierung unterstützt und sie von Jahrgangsstufe 8 bis in die Sekundarstufe II begleitet. So eröffnet es individuelle Wege in Ausbildung oder Studium.

Der Gesamtprozess setzt sich aus einzelnen Phasen zusammen. Start ist für alle Schülerinnen und Schüler die Einstiegsphase in Jahrgangsstufe 8 (an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung spätestens zu Beginn der Berufspraxisstufe und in der Regel mit dem vorgesehenen Standardelement "Potentiale entdecken". Zu den weiteren wichtigen Elementen zählen Berufsfelderkundungen und Praktika. Ziel sind die Anschlussperspektiven und -vereinbarungen zum Ende der Schulzeit.

Logoleiste von KAoA-STAR

In NRW erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse im Rahmen von "Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)" eine passgenaue Berufliche Orientierung. Für Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es ergänzend das Angebot "Schule trifft Arbeitswelt" (STAR). Es wird an Schulen des Gemeinsamen Lernens und Förderschulen sowie in angepasster Form in der Sekundarstufe II, zum Beispiel an Berufskollegs, angeboten. KAoA-STAR stellt ein Angebot der Beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler sicher, die einen behinderungsbedingten Mehrbedarf bei der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt individuell und verfügt über gute Kontakte zu Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der IFD informiert über unterschiedliche Fördermöglichkeiten der Inklusionsämter oder der Agentur für Arbeit. Ziel ist es, mehr junge Menschen mit Behinderungen auf dem Weg in Ausbildung, Arbeit oder andere arbeitsmarktnahe Maßnahmen zu begleiten.

Das Angebot der Beruflichen Orientierung nach KAoA-STAR richtet sich an Schülerinnen und Schüler

  • mit Schwerbehinderung

und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten:

  • Geistige Entwicklung (GG)

  • Körperliche und motorische Entwicklung (KmE)

  • Hören und Kommunikation (HuK)

  • Sehen (SE)

  • Sprache (SQ)

oder

  • einer fachärztlichen Diagnose aus dem Autismus-Spektrum.

Der Integrationsfachdienst (IFD) begleitet Jugendliche mit Behinderung während des gesamten Prozesses der Beruflichen Orientierung. Als feste Ansprechperson berät und unterstützt der IFD Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, Schulen sowie weitere beteiligte Akteure.

Dabei behält der IFD den roten Faden im gesamten Orientierungsprozess in der Hand, koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten und bringt seine besondere Fachexpertise beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben ein. Mit individueller Beratung, Gruppenangeboten und bedarfsgerechter Unterstützung trägt der IFD dazu bei, dass der Übergang erfolgreich gelingt.

KAoA-STAR wird gemeinsam vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit sowie den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) finanziert. Die Umsetzung erfolgt darüber hinaus in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Koordination des Programms werden zudem Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt.

Die Inklusionsämter des LVR und des LWL haben hierfür jeweils eine KAoA-STAR-Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie verantwortet die konzeptionelle und administrative Umsetzung der Beruflichen Orientierung nach KAoA-STAR und steuert die Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD), die die Angebote vor Ort umsetzen.

Partner des Programms "KAoA-STAR"

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Fachpraktiker*innen-Ausbildung

Neben unseren Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Orientierung durch KAoA-STAR können wir auch besondere Expertise im Themenfeld der Fachpraktiker*innen-Ausbildung anbieten - der Fachberatung Inklusive Bildung.

Eine Fachpraktiker*innenausbildung kann für junge Menschen mit Behinderung eine gute Möglichkeit bieten, eine Ausbildung zu absolvieren.

Diese Ausbildung ist anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie bereitet gezielt auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor.

  • Die Inhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe.

  • Der theoretische Anteil ist reduziert.

  • Die Ausbildung dauert meist zwei bis drei Jahre.

  • Die Abschlussprüfung erfolgt bei der zuständigen Kammer.

Voraussetzung ist die Feststellung durch den berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit. Außerdem muss der Ausbildungsplatz bereits feststehen. Den Antrag stellen die Auszubildenden oder ihre gesetzliche Vertretung bei der zuständigen Kammer.

Die Fachberatung Inklusive Bildung informiert und berät Arbeitgebende, junge Menschen mit Behinderung, Eltern und Vertretungen von Schulen ausführlich zur Fachpraktiker*innen-Ausbildung.