Von der Werkstatt für behinderte Menschen in den Beruf

Wir schaffen Perspektiven für Menschen, die von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten.

Illustration Themenfeld Arbeit

Von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt

Viele Menschen mit Behinderung möchten von der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Werkstätten haben die Aufgabe, diesen Übergang zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen. Mit dem "LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion" fördern wir diesen Schritt.

Der örtliche Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt bei jedem Schritt des Übergangs: Vom Abklären der Fähigkeiten über die Begleitung von Praktika bis zur Gestaltung des konkreten und langfristigen Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Außerdem unterstützt der IFD die Menschen, die aus der WfbM wechseln wollen sowie Arbeitgebende bei allen anfallenden Formalitäten.

LVR Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung gemeinsam dabei, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit dem "LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion" bündeln wir gezielt Leistungen für Beschäftigung und Ausbildung.

Das Budget ist ein gemeinsames Programm der LVR-Eingliederungshilfe und des LVR-Inklusionsamts. So bieten wir gemeinsam umfassende Unterstützung – für Menschen mit Behinderung und für Arbeitgebende.

Unser Programm besteht aus zwei Teilen und umfasst jeweils passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Menschen.

Teil I: Ihr Einstieg in Arbeit oder Ausbildung: Allgemeine Budgetleistungen

Teil I richtet sich an Menschen, die gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben und auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten.

Mit dem freiwilligen Budget für Arbeit können wir außerdem den nahtlosen Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis fördern. Das gilt für Schulabgänger*innen mit wesentlicher Behinderung und anerkannter Schwerbehinderung, wenn eine Werkstattempfehlung vorliegt.

Die Leistungen des Teil I im Überblick:

Teil II: Förderung für neue Beschäftigung und Ausbildung: Besondere Budgetleistungen

Teil II richtet sich vor allem an Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf – also besonders betroffene schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen – sowie an Arbeitgebende. Dies sind insbesondere:

  • schwerbehinderte Personen, die aus einer WfbM oder von einem anderen Leistungsanbieter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln,

  • schwerbehinderte Schulabgänger*innen aus Förderschulen oder integrativer Beschulung,

  • arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung,

  • schwerbehinderte Personen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht.

Wir im LVR-Inklusionsamt unterstützen und begleiten den Wechsel Schritt für Schritt und bieten:

Die Leistungen des Teil II im Überblick:

Antrag zum LVR-Budget für Arbeit Teil II – Aktion Inklusion

Wir bieten den Antrag in zwei Dateiformaten an. Sie können den Antrag entweder direkt am Computer ausfüllen und speichern oder als PDF ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag per E-Mail an aktion.inklusion@lvr.de .

  • Antrag nach dem Teil II des LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion (Stand 04/2025)

    Antrag und Checkliste zur Beantragung von Leistungen gem. Teil II der Richtlinie LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Richtlinie zum LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Betriebsintegriertes Arbeiten

Ein betriebsintegrierter Arbeits- oder Ausbildungsplatz (BiAp) bietet Ihnen als Beschäftigter einer WfbM die Möglichkeit, direkt in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten – und gleichzeitig die Sicherheit und Unterstützung Ihrer Werkstatt zu behalten. Gut zu wissen: Sie können jederzeit in Ihre Werkstatt zurück, wenn Sie das möchten.

Oder Sie gehen den Wechsel von hier aktiv an: Mit neuen beruflichen Erfahrungen können Sie Ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Schritt für Schritt vorbereiten. Auch dabei erhalten Sie Unterstützung – von Ihrer Werkstatt und den Integrationsfachdiensten.