Kinderrechte
Die Fachberatung Kinderrechte setzt sich den Themen Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern in der Kindertagesbetreuung auseinander. Kinder- und Jugendrechte werden im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention als universale und obligatorische Menschenrechte verstanden.
Ansprechperson der Fachberatung Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung
Ansprechperson der Fachberatung Kinderrechte ab dem Schuleintritt im Fachbereich 43
Durch die Verortung der Fachberatung Kinderrechte sowohl in Fachbereich 42 (Kinder und Familien) als auch in Fachbereich 43 (Jugend) wird den unterschiedlichen Bedarfen und Lebenslagen der Adressat*innen unterschiedlicher Altersgruppen Rechnung getragen.
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Die Fachberatung bietet eine fachliche Auseinandersetzung mit pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen rund um die Themen Kindeswohl und Kinderrechte an. Sie richtet sich in erster Linie an die LVR-Dezernate, Jugendämter und freie Träger.
Als Teil des Landesjugendamtes verfolgt sie das Ziel, dass die Belange von Kindern in der Kindertagesbetreuung, der diesbezüglichen Beratungsleistungen und darüber hinaus berücksichtigt werden. Inklusion wird als Aufgabe verstanden, die alle Kinder gleichermaßen einschließt.
Partizipation
Grundsätzlich wird Kindern das Recht auf Partizipation sowohl auf internationaler Ebene (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention) als auch auf Bundes- und Landesebene (§ 8 SGB VIII/§ 13 KiBiz) gewährt. Dies stellt Fachkräfte vor große Herausforderungen, da sie unterschiedliche Altersgruppen in den Kitas betreuen und allen Kindern gerecht werden wollen.
Umso wichtiger ist es deshalb, sich gemeinsam im Team über die Grundlagen von Partizipation, ihre didaktische und methodische Umsetzung, aber auch über die Grenzen dieser zu verständigen.
Je klarer die Partizipationsmöglichkeiten diskutiert und benannt werden, desto leichter ist es, einen gemeinsamen Konsens zu finden.
Bezüglich der professionellen Umsetzung von Partizipationsverfahren sollte eines unumstößlich sein: Das alleinige Wissen der Kinder über ihre Rechte und die Formulierung eigener Ziele und Wünsche ist ohne die dazugehörige Entscheidungskraft nicht als Partizipation im Sinne einer Mitbestimmung (demokratische Entscheidungsprozesse) oder als selbstbestimmte Beteiligung zu verstehen.
Zu häufig werden Kinder nur scheinbar beteiligt. Hier gilt es echte Beteiligung zu ermöglichen! Weitere Informationen finden Sie in unserer Empfehlung "Betiligung, Mitbestimmung und Beschwerde von Kinder"
Fortbildung
Die LVR-Fachberatung bietet regelmäßig Fortbildungen zur Qualifizierung von Fachkräften aus öffentlichen und privaten Trägern an.
Weitere Informationen zum Thema
Jens Arand und Christina Muscutt stellen ihre Arbeit als Fachberatung Kinderrechte vor.