Web-Sprechstunde: Einsatzmöglichkeiten im Sinne der Personalverordnung NRW und Perspektiven zur Fachkräftegewinnung
Präsentation zur Personalverordnung
Hier können Sie die aktuelle Präsenation zur Personalverordnung NRW aus den Websprechstunden des LVR Landesjugendamtes herunterladen:
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Einsatzmöglichkeiten im Sinne der PersVO (Stand:Oktober 2025) ( PDF, 2 MB )
Auch in 2025 bieten wir Ihnen monatlich eine Web-Sprechstunde mit Informationen zur Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel, kurz Personalverordnung NRW (PersVO) an.
Die Verordnung zeigt die notwendige Qualifikation des Personals in Kindertageseinrichtungen auf und benennt Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels. Seit Dezember 2024 wird den Trägern ein schnellerer Einsatz der Kräfte im Rahmen ihrer Verantwortung ermöglich. So kann z.B. der Einsatz für die Berufsgruppen wie beispielweise Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen oder Physiotherapeut*innen ohne Antragsstellung beim LVR-Landesjugendamt Rheinland auf Fachkraftstunden erfolgen. Darüber hinaus haben die Träger die Möglichkeit, in begründeten Fällen profilrelevante Kräfte auf Ergänzungskraftstunden einzusetzen und bei nicht absehbaren Personalengpässen verstärkt mit Ergänzungskräften zu arbeiten. In beiden Fällen ist eine Antragstellung beim LVR-Landesjugendamt Rheinland erforderlich.
In der Web-Sprechstunde werden die gesetzlichen Vorgaben der Personalverordnung NRW erläutert und dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten noch besser ausgeschöpft werden können.



