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Hilfeplanung und Hilfegewährung

Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt die Fach- und Leitungskräfte der Sozialen Dienste im Rheinland durch Beratungs- und Fortbildungsangebote sowie durch die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Empfehlungen zu unterschiedlichen Bereichen der Hilfeplanung bzw. Gewährung von Hilfen.

Beratung

Hilfeplanung

Ein Kernarbeitsbereich der Sozialen Dienste ist die Gewährung von Hilfen. Dazu gehören insbesondere Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII. Die zentrale Verfahrensvorgabe ist das in § 36 SGB VIII verankerte Hilfeplanverfahren. Die fachlich gute Gestaltung der Hilfeplanung ist unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen von Hilfen. Zentrale Elemente sind die umfassende Beteiligung der Adressaten, die sozialpädagogische Diagnostik, das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte bei der Entscheidung über die geeignete Hilfeart und die Vereinbarung von gemeinsam entwickelten Zielen im Hilfeplan.

Die Kooperation mit anderen Leistungsanbietern ist bedeutsam für die Gestaltung der Hilfen.

Die Qualifizierte Elternassistenz nach dem SGB IX richtet sich an Mütter, Väter und schwangere Frauen mit Behinderung, die einen Bedarf an pädagogischer Anleitung in der Ausübung ihrer Elternrolle haben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe treffen oftmals mit den Leistungen der Jugendhilfe zusammen und erfordern eine gute Kooperation, um die Leistungsangebote im Sinne der Hilfeempfänger aufeinander abzustimmen und zu gestalten.

Aushandlung ambulanter Hilfen

Ein Schlüssel zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung liegt in der Aushandlung von Vereinbarungen zwischen freien und öffentlichen Trägern. Gerade im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung kann eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung nur gelingen, wenn Inhalt, Qualität und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote zwischen öffentlichen und freien Trägern vor Ort ausgehandelt sind und sich beide in einem gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung begeben.

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Ansprechpersonen

Portrait von Emili Troost

Emili Troost

Telefon

workTelefon:
0221 809-6722

E-Mail

  • Leistung und Qualität ambulanter Erziehungshilfen
  • Qualitätsentwicklung

Portrait von Sabine Lehmann

Sabine Lehmann

Telefon

workTelefon:
0221 809-4025

E-Mail

  • Entgelte ambulanter Erziehungshilfen

Informationen zu Entgelten für stationäre Erziehungshilfen finden Sie hier:

Entgelte für Einrichtungen in der Jugendhilfe

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Fortbildungen

Die Fachberatungen bieten Fortbildungen für Fach- und Leitungskräfte zu Themen und Methoden aus dem Arbeitsfeld der Sozialen Dienste an. Dies auch in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und anderen externen Kooperationspartnern.

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Arbeitshilfen und Materialien