Hilfeplanung und Hilfegewährung
Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt die Fach- und Leitungskräfte der Sozialen Dienste im Rheinland durch Beratungs- und Fortbildungsangebote sowie durch die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Empfehlungen zu unterschiedlichen Bereichen der Hilfeplanung bzw. Gewährung von Hilfen.
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Hilfeplanung
Ein Kernarbeitsbereich der Sozialen Dienste ist die Gewährung von Hilfen. Dazu gehören insbesondere Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII. Die zentrale Verfahrensvorgabe ist das in § 36 SGB VIII verankerte Hilfeplanverfahren. Die fachlich gute Gestaltung der Hilfeplanung ist unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen von Hilfen. Zentrale Elemente sind die umfassende Beteiligung der Adressaten, die sozialpädagogische Diagnostik, das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte bei der Entscheidung über die geeignete Hilfeart und die Vereinbarung von gemeinsam entwickelten Zielen im Hilfeplan.
Die Kooperation mit anderen Leistungsanbietern ist bedeutsam für die Gestaltung der Hilfen.
Die Qualifizierte Elternassistenz nach dem SGB IX richtet sich an Mütter, Väter und schwangere Frauen mit Behinderung, die einen Bedarf an pädagogischer Anleitung in der Ausübung ihrer Elternrolle haben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe treffen oftmals mit den Leistungen der Jugendhilfe zusammen und erfordern eine gute Kooperation, um die Leistungsangebote im Sinne der Hilfeempfänger aufeinander abzustimmen und zu gestalten.
Aushandlung ambulanter Hilfen
Ein Schlüssel zu guten und wirksamen Hilfen zur Erziehung liegt in der Aushandlung von Vereinbarungen zwischen freien und öffentlichen Trägern. Gerade im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung kann eine fachgerechte und ressourcenbewusste Steuerung nur gelingen, wenn Inhalt, Qualität und Entgeltbestandteile der Leistungsangebote zwischen öffentlichen und freien Trägern vor Ort ausgehandelt sind und sich beide in einem gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung begeben.
Ansprechpersonen
- Leistung und Qualität ambulanter Erziehungshilfen
- Qualitätsentwicklung
- Entgelte ambulanter Erziehungshilfen
Informationen zu Entgelten für stationäre Erziehungshilfen finden Sie hier:
Fortbildungen
Die Fachberatungen bieten Fortbildungen für Fach- und Leitungskräfte zu Themen und Methoden aus dem Arbeitsfeld der Sozialen Dienste an. Dies auch in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und anderen externen Kooperationspartnern.
Arbeitshilfen und Materialien
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Arbeitshilfen
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Aktualisierte Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“
Weiterleitung auf die Internetseite des BAG Landesjugendämter
Faltblatt "Schritt für Schritt zum Ziel - Hilfen zur Erziehung gemeinsam planen"
Das Faltblatt der BAG Landesjugendämter eignet sich, um Eltern über den Prozess der Hilfeplanung zu informieren und zu klären, ob sie sich auf diesen Prozess einlassen wollen. In dem Flyer wird beschrieben, wie Eltern und Kinder an dem Prozess beteiligt sind, wer welche Rechte hat und welche Schritte bei der Planung von Erziehungshilfen gegangen werden.
Orientierungshilfe zur bedarfsgerechten Unterstützung für Mütter und Väter mit Behinderungen durch Leistungen der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe in NRW
Die Orientierungshilfe aus 2022 soll eine Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeträger sowie den Leistungserbringern bieten, so dass die Leistungsangebote im Sinne der Hilfeempfänger aufeinander abgestimmt und gestaltet werden.
Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen
Die im Jahr 2013 von den Landesjugendämtern veröffentliche Arbeitshilfe zu den ambulanten Hilfen wurde zwischenzeitlich zu gemeinsam mit der freien Wohlfahrtspflege getragenen Empfehlungen zur Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen weiterentwickelt.
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