Pflegekinderhilfe
Der Begriff Pflegekinderhilfe umfasst sowohl die Unterbringung in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege nach § 33 Satz 1 SGB VIII), als auch die Unterbringung in einer Erziehungsstelle (professionalisierte Vollzeitpflege gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII).
Beide Formen der Vollzeitpflege bieten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in einer anderen Familie eine entweder zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform.
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Pflegekinderhilfe
Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die in der Pflegekinderhilfe tätigen Leitungs- und Fachkräfte der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Dies geschieht insbesondere durch Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsangebote sowie durch die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Empfehlungen. Die Angebote umfassen sämtliche Formen der Vollzeitpflege nach § 33 Satz 1 SGB VIII, als Hilfe zur Erziehung, als Hilfe für junge Volljährige, im Rahmen privater Pflegeverhältnisse (Pflegeerlaubnis) und die familiäre Bereitschaftsbetreuung.
Informationen und den Zugang zu Unterstützungsangeboten für Fach- und Leitungskräfte der Pflegekinderhilfe zur Umsetzung der in § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW genannten Aufgaben zur Sicherung der Rechte von jungen Menschen in Pflegeverhältnissen finden Sie hier: Qualitätsoffensive Pflegekinderhilfe NRW • Perspektive gGmbH
Maike Förster
Telefon
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- 0221 809-6788
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- maike.foerster@lvr.de
Erziehungsstellen der Trägerkonferenz
Grundlage der Fachberatung ist die Kooperation zwischen der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland e.V. (https://tk-erziehungsstellen-rheinland.de) und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland. Durch diese Kooperation soll ein gemeinsamer Beitrag geleistet werden, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungsstellen gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII in ihrer Qualität zu sichern und weiter zu entwickeln.
Neben Aktivitäten zur Förderung der Kooperation zwischen den Erziehungsstellen im Rheinland und den zuständigen örtlichen Trägern der Jugendhilfe, gehören die Qualitäts- und Konzeptweiterentwicklung, Angebote wie Arbeitskreise und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Beratung zum Themenbereich Erziehungsstellen insgesamt zum Arbeitsbereich der Fachberatung..
Fortbildungen
Die Fachberatungen bieten Fortbildungen für Fach- und Leitungskräfte zu Themen und Methoden aus dem Arbeitsfeld der Sozialen Dienste an. Dies auch in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen und anderen externen Kooperationspartnern.
Arbeitshilfen und Materialien
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Rundschreiben
Auf dieser Seite finden Sie Rundschreiben der Fachberatung Pflegekinderhilfe zu Themen wie Finanzielle Aufwendungen für Pflege- und Erziehungsstellen, Weihnachtsbeihilfen und weitere Rundschreiben.
Alle Rundschreiben zum Thema Erziehungshilfe finden Sie unter diesem Link.
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Arbeitshilfen: Dokumentenvorlagen
Musterbeispiele zur Vereinfachung der Arbeit im Pflegekinderwesen
In dieser Vorlagen-Sammlung finden Sie Musterbeispiele, die von Jugendämtern und Trägern der freien Jugendhilfe im Rheinland zusammengestellt wurden. Ziel ist es, die Arbeit im Pflegekinderwesen zu vereinfachen und neue Anregungen zu geben. Die Vorlagen können - oder müssen sogar - je nach Bedarf an die eigenen Arbeitsbedingungen und -weisen angepasst werden.
Eignungsfeststellung
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Pflegevereinbarungen
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Arbeitshilfen: Broschüren
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Abschlussbericht zum „Leuchtturm-Projekt PflegeKinderDienst“ (PDF, 2,11 MB)
In der Broschüre werden die zentralen Projektergebnisse dargestellt und daraus Standards für die Arbeit im Pflegekinderdienst abgeleitet. Überdies werden die Entstehung, der Aufbau und der Hintergrund des Modellprojektes erläutert.
Basisdaten zum Pflegekinderwesen im Rheinland
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Basisdaten 2016 (PDF, 1,09 MB)
Zahlen zur Pflegekinderhilfe im Rheinland.