Örtliche Prüfung nach § 46 SGB VIII
Im Folgenden finden Sie gesammelt die häufigsten Fragen zu den örtlichen Prüfungen nach § 46 SGB VIII.
FAQ Örtliche Prüfung nach § 46 SGB VIII
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1. Muss ich die Prüfung in meiner Einrichtung zulassen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen?
Mit dem § 46 SGB VIII ist gesetzlich geregelt, dass der Träger der Einrichtung verpflichtet ist, bei der örtlichen Prüfung mitzuwirken.
- Den Prüfenden der zuständigen Behörde ist während der Betriebszeit Zugang zu den von der Einrichtung genutzten Grundstücken und Räumen zu gewähren.
- Die für die Prüfung relevanten Unterlagen sind den Prüfenden zur Verfügung zu stellen.
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2. Was wird geprüft?
Es werden grundsätzlich die folgenden Grundlagen der Betriebserlaubnis überprüft:
- Inklusionspädagogische Konzeption,
- Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept),
- räumliche Voraussetzungen innen und außen,
- personelle Ausstattung und fachliche Qualifikation des Personals,
- Belegung der Kitaplätze.
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3. Wie kann ich mich auf eine Prüfung vorbereiten?
Eine Prüfung kann oft als herausfordernd empfunden werden. In vielen Fällen ist keine Vorbereitung erforderlich. Die zuständigen Prüfenden greifen auf die Informationen und Unterlagen zurück, die Sie im Rahmen des Antrags auf die Betriebserlaubnis, den Personal- und Monatsmeldungen sowie im laufenden Betrieb dem Landesjugendamt eingereicht haben.
Um sicherzustellen, dass Ihre Daten aktuell und vollständig sind, wird empfohlen, regelmäßig Ihre Einträge in KiBiz.Web zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine sorgfältige Pflege Ihrer Informationen trägt dazu bei, einen reibungslosen Prüfungsprozess zu gewährleisten.
Sollten dennoch Daten oder Dokumente fehlen, werden die Prüfenden schriftlich darauf hinweisen und um die Bereitstellung der aktuellen Informationen bitten.
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4. Wer nimmt an der Prüfung teil?
Neben den Prüfenden (ein oder zwei Personen) des LVR nehmen verschiedene wichtige Akteur*innen teil, um einen umfassenden und fairen Prüfprozess zu gewährleisten. Folgende Personen und Institutionen werden zur Prüfung in Ihre Einrichtung eingeladen:
- Träger der Einrichtung,
- örtliches Jugendamt,
- ggf. zentraler Träger der freien Jugendhilfe (Spitzenverband).
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5. Wie läuft eine Prüfung konkret ab?
Im Vorfeld der Prüfung werden Sie schriftlich per E-Mail über den Prüfungstermin informiert und ggfs. fehlende Unterlagen angefordert.
Am Tag der Prüfung werden die räumlichen Voraussetzungen anhand einer Begehung der Einrichtung überprüft. Die Überprüfung der personellen Voraussetzungen sowie der Belegung wird durch einen Soll-Ist-Abgleich der Daten in KiBiz.Web mit dem KiBiz-Personalstundenrechner und der bestehenden Betriebserlaubnis durchgeführt.
Die inklusionspädagogische Konzeption sowie das Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept) werden i. d. R. bereits vor der Prüfung auf den Mindeststandard hin geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird Ihnen während der Prüfung mitgeteilt.
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6. Wie viel Zeit nimmt eine Prüfung in Anspruch?
Die Prüfung vor Ort nimmt in der Regel ein bis zwei Stunden in Anspruch. Während dieser Zeit haben die Prüfenden die Möglichkeit, sich ein umfassendes Bild von der Einrichtung zu machen und mit den beteiligten Akteur*innen ins Gespräch zu kommen.
Diese Zeitspanne ermöglicht es, alle relevanten Aspekte gründlich zu beleuchten und sicherzustellen, dass die Einhaltung der geltenden Standards angemessen bewertet werden kann.
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7. Was geschieht nach der Prüfung?
Im Anschluss der Prüfung wird der schriftliche Prüfbericht zeitgleich an die oben genannten Akteur*innen versendet. Sollten mögliche Mängel im Prüfbericht festgehalten sein, wird die*der zuständige Mitarbeitende des Teams Aufsicht und Beratung mit Ihnen vereinbaren, wie diese ausgebessert werden können.
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8. Darf ich nach der Vor-Ort-Prüfung Unterlagen nachreichen?
In Ausnahmefällen dürfen Unterlagen nachgereicht werden.
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9. Wer erhält den Prüfbericht?
Den Prüfbericht erhalten die an der Prüfung beteiligten Akteur*innen: der Träger, das örtliche Jugendamt, falls vorhanden der Spitzenverband und die*der zuständige Mitarbeitende des Teams Aufsicht und Beratung des Landesjugendamtes.
Teamleitung
Sabine Brand
Telefon
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- 0221 809-4250
- faxTelefax:
- 0221 8284-2888
- E-Mail:
- sabine.brand@lvr.de