Weg- und Gedenkkreuze in der Kulturlandschaft Eifel
Einsendeschluss
Zum 30.11.2023 haben wir unser Postfach für die weitere Einsendung von Wegekreuzen geschlossen. Herzlichen Dank für über 70 Beiträge mit zahlreichen Fotos und spannenden Geschichten! In einem nächsten Schritt werden wir die Einsendungen nun überprüfen und die Gewinner der drei LVR-Museumskarten zeitnah benachrichtigen.
Weg- und Gedenkkreuze sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Leider verschwinden sie immer mehr aus unser Landschaft. Deshalb wollen wir sie erfassen und die Geschichten zu den Kreuzen erfahren. Da sich viele Arbeiten der Abteilung Kulturlandschaftspflege in diesem Jahr um die Eifel drehen, wollen wir hier mit der Erfassung beginnen. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und rufen deshalb zu einem Wettbewerb auf, bei dem Sie Standorte und Informationen zu Weg- und Gedenkkreuzen in der Eifel einsenden können. Für jedes eingesandte Foto eines Kreuzes haben Sie die Chance, eine von drei LVR-Museumskarten zu gewinnen. Damit haben Sie und eine weitere Person freien Eintritt in alle LVR- und LWL-Museen (z.B. Freilichtmuseum Kommern).
Senden Sie Fotos von Wegekreuzen mit der Standortangabe per E-Mail an kulturlandschaft@lvr.de Einsendeschluss ist der 30.11.2023. Zur Standortbeschreibung eignen sich GPS-Koordinaten (GPS im Handy einschalten), ein Kartenausschnitt mit Markierung oder eine Adresse. Wir freuen uns auch über weitere Informationen und Geschichten rund um die Wegekreuze.
Nach einer Qualitätskontrolle werden die eingereichten Bilder, Standorte und Geschichten auf www.kuladig.de, dem Informationssystem für das landschaftliche kulturelle Erbe präsentiert.
Weitere Informationen zu Weg- und Gedenkkreuze in der Kulturlandschaft Eifel finden Sie hier.
Rechtliche Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmenden versichern, dass ihnen das Urheberrecht an jedem eingereichten Foto zusteht, und dass die Fotos frei von Ansprüchen und Rechten Dritter sind. Mit der Einsendung Ihrer Fotos erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese unter Angabe des Urhebenden kostenfrei vom LVR verwendet werden können. Sie übertragen dem LVR das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Fotos. Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, können nicht akzeptiert werden. Minderjährige Teilnehmende benötigen die Einverständniserklärung ihrer/ ihres gesetzlichen Vertreterin/ Vertreters. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.