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Allgemeine Informationen

Menschen können im Rahmen der Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz verschiedene Leistungen erhalten, die ihre wirtschaftliche Versorgung sichern.

Im Rahmen der Sozialen Entschädigung werden Betroffene durch folgende Leistungen unterstützt:

  • Renten und Pflegezulage
  • Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Hilfsmittel
  • Bestattungs- und Sterbegeld
  • Fürsorgeleistungen
  • Pflegewohngeld

Folgende Personengruppen können Leistungen oder Versorgung beantragen:

  • Kriegsopfer
  • Opfer von Gewalttaten
  • Impfgeschädigte
  • Zivildienstleistende
  • DDR-Häftlinge und Verfolgte

Auch ihre Hinterbliebenen und Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten.

  • Woraus ergibt sich der Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?

    Der GdS richtet sich nach den allgemeinen Auswirkungen der durch die Schädigung verursachten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen in allen Lebensbereichen. Verursachen die Schädigungsfolgen darüber hinaus eine besondere berufliche Betroffenheit, kann der GdS höher bewertet werden. Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Schädigungsfolge anerkannt werden können, bestimmt das Bundesversorgungsgesetz. Der GdS wird in Zehnerschritten zwischen 30 und 100 gemessen. Ab einem GdS von 50 wird von schwerbeschädigten Menschen gesprochen. Mehr Informationen zu den jeweiligen Leistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
  • Wie wird der Anspruch der betroffenen Personen ermittelt?

    Betroffene Personen, die zu einer der genannten Personengruppen gehören und aufgrund dessen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, können Leistungen beantragen. Diese Beeinträchtigungen werden am sogenannten „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) gemessen. Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Schädigungsfolge mit welchem GdS anerkannt werden können, klärt der LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung im Antragsverfahren nach Maßgabe des Bundesversorgungsgesetzes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung

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