Weitere Leistungen im Todesfall
Wenn die verstorbene Person vor ihrem Tod Anspruch auf Entschädigungsleistungen durch den LVR hatte, können weitere Leistungen im Todesfall beantragt werden. Bitte nehmen Sie zur weiten Beratung Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung auf.
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LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
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