Bestattungs- und Sterbegeld
Neben Rentenleistungen können Hinterbliebene von betroffenen Personen ebenfalls Bestattungs- oder Sterbegeld erhalten.
Bestattungsgeld
Wenn der Tod eine Schädigungsfolge ist oder die verstorbene Person vor ihrem Tod Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte, kann ein Bestattungsgeld zur teilweisen Deckung der Bestattungskosten gezahlt werden. Dies gilt auch beim Tod von Hinterbliebenen. Ausgezahlt wird das Bestattungsgeld an die Person, die die Bestattung organisiert hat. Leistungen anderer Stellen werden entsprechend angerechnet.
Sterbegeld
Nach dem Tod einer geschädigten Person kann Sterbegeld an die Angehörigen gezahlt werden, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Die Höhe des Sterbegeldes beträgt ungefähr drei Monatsbeträge des letzten Versorgungsbezugs der verstorbenen Person.
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