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Weitere Leistungen im Todesfall

Wenn die verstorbene Person vor ihrem Tod Anspruch auf Entschädigungsleistungen durch den LVR hatte, können weitere Leistungen im Todesfall beantragt werden. Bitte nehmen Sie zur weiten Beratung Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung auf.

Zu den jeweiligen Antragsformularen gelangen Sie hier:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung

Telefon

workTelefon:
0221 809 5401
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0221 809 5402

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