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Bereitstellung von Regiosaatgut

Der LVR fördert die Erhaltung, Wiederherstellung und Neuanlage arten- und blütenreicher Flächen durch die Bereitstellung von Regiosaatgut. Dieses Förderangebot wird in Kooperation mit den Biologischen Stationen im Rheinland durchgeführt. Ab 2024 steht zusätzlich zum Regiosaatgut der Region Niederrheinische Bucht / Tiefland auch Regiosaatgut der Region Rheinisches Bergland zur Verfügung.

Hintergrund der Förderung

Blühende Blumen auf einer Wiese
Foto: Manuel Fiebrich, NABU-Naturschutzstation Niederrhein

Artenreiche und bunt blühende Wiesen sind in den vergangenen Jahrzehnten selten geworden im Rheinland. Dabei prägten sie einst das Landschaftsbild unserer Region und dienten zudem verschiedenen Tieren und Pflanzen als Lebensraum.

Wildpflanzen weisen genetische Anpassungen an ihre Region auf. Um das regionstypische Artenspektrum zu erhalten, sollte nur spezielles regionales Saatgut für die Anreicherung von Grünlandflächen verwendet werden.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) setzt sich über die Pflanzgutförderung bereits seit vielen Jahren für die Erhaltung eines regionaltypischen landschaftlichen Erbes und die gleichzeitige ökologische Aufwertung der Landschaft ein. Durch die gezielte Bereitstellung von regionalem Saatgut wird nun auch die Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandbestände unterstützt.

Dieses Engagement ist auf die engagierte Mitwirkung der Biologischen Stationen, von Privatpersonen, Vereinen, der Landwirtschaft und Kommunen angewiesen. Sie sind es, die die Flächen bereitstellen, das Saatgut ausbringen und den Aufwuchs pflegen.

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Ablauf der Förderung

  • Sie sichten zunächst die vom LVR bereitgestellten Informationsmaterialien, um zu prüfen, ob Ihre Fläche den Anforderungen entspricht.
  • Anschließend stellen Sie bei Ihrer zuständigen Biologischen Station eine Beratungsanfrage. Die Biologische Station berät und prüft Ihre Fläche dann auf Förderfähigkeit. Eine Übersicht über die Biologischen Stationen finden Sie bei den Informations- und Antragsunterlagen oben auf der Seite oder auf der Homepage der Biologischen Stationen im Rheinland.
  • Nach erfolgter Beratung stellen Sie den Förderantrag bei der LVR-Abteilung Kulturlandschaftspflege. Wenn er bewilligt wird, erhalten Sie das Saatgut bei ausgewählten Biologischen Stationen.
  • Um die Fläche zum Blühen zu bringen, müssen Sie das Saatgut anschließend nur noch gemäß der bereitgestellten Anleitung auf der Fläche ausbringen und regelmäßig pflegen.

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Förderfähige Flächen

Förderfähig sind:

  • Standorte in der freien Landschaft im LVR-Gebiet mit einer Größe zwischen 400 qm und 5 ha und einer Mindestbreite von 6 m
  • Große innerörtliche Grünlandflächen, sofern eine ungestörte Entwicklung gewährleistet werden kann
  • Wegraine außerhalb des öffentlichen Straßennetzes
  • Offene Flächen im Wald (Lichtungen, Waldwiesen und weitere, als Nichtholzboden klassifizierte Flächen)

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Ausgleichsmaßnahmen, Flächen die über den Vertragsnaturschutz (Pakete 5100 oder 5042) gefördert werden, kleine Flächen im baulichen Innenbereich (Ortslage), Flächen im Bereich des Straßenbegleitgrüns, des Forstes und Flächen, die anderen rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen oder Pächter*innen von geeigneten Flächen im Verbandsgebiet des LVR. Dazu zählen sowohl Privatpersonen wie auch landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Verbände und Kommunen.

Die geförderten Flächen werden vom LVR registriert. Die Aufwuchsentwicklung kann vom LVR oder der zuständigen Biologischen Station überprüft werden.

Die jährliche Saatgutmenge ist begrenzt. Eine Abgabe erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

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Kontaktmöglichkeit

LVR-Regiosaatgutförderung

Portrait von Annette Schwabe

Annette Schwabe

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