Gesundheit, Prävention, Unfallschutz

Fünfter Fachtag Gesundheit in Kitas
Gesundheit fördern durch Teilhabe - (chronisch) erkrankte Kinder in der Kindertagesbetreuung
Am 09.09.2025 findet der 5. Fachtag Gesundheit in Kitas in Köln Deutz im Horion Haus statt.
In diesem Jahr wird der Austausch zum Thema chronisch erkrankte Kinder und Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankung in Kindertageseinrichtungen mit Vorträgen und Workshops gestaltet:
- „Kinder stärken“ – Resilienz und Empowerment bei (chronisch) kranken Kindern in der Kindertagesbetreuung Dr. Lena Grüter (Uni Köln)
- „Pädagogische Begleitung und Stärkung der Lebensqualität von Kindern und ihren Familien in emotionalen und gesundheitlichen Krisensituationen“ Prof. Dr. Tobias Bernasconi (Uni Köln)
- „Sozialmedizinische Nachsorge bei akut und chronisch erkrankten Kindern. Der Bunte Kreis Rheinland stellt sich und seine Arbeit vor.“ Britta Neumann und Maren Kroll (Bunter Kreis Rheinland)
- „Das Spiel als ureigenes Bedürfnis des Kindes: wir wollen, dass alle Kinder mitspielen!“ Angelika Bierbaum, Anja Claus, Maria Doumbaki, Madeleine Reepen (Stups Kinderzentrum Krefeld)
Es findet begleitend ein Markt der Möglichkeiten statt. Teilnehmende Anbieter sind
- Verbraucherzentrale NRW
- Unfallkasse NRW
- BG Berufsgenossenschaft
- Gesundheitsamt Städteregion Aachen
- FIPS Hilfen für Kinder Köln
- Landesverband Kindertagespflege NRW e. V.
- Sarah Wiener Stiftung e.V.
Diese Veranstaltung richtet sich an die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.Sie können sich bis zum 18.08.2025 unter folgenden Link anmelden:
https://ems.lvr.de/microsite/index.cfm?l=ABBBEDB153EC5C3CA0B570DB2AA4419B&sp_id=1
Arbeitshilfe Gesundheitliche Versorgung in der Kindertagesbetreuung (2025, 1. überarbeitete Auflage)
Die neue Arbeitshilfe Gesundheitliche Versorgung in der Kindertagesbetreuung ist ab sofort online als PDF - Download bei den Landesjugendämtern LVR / LWL erhältlich.
Die Arbeitshilfe wurde in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern grundlegend überarbeitet und erweitert. Sie dient als Orientierung und Hilfestellung für verlässliche Strukturen und Verfahren der gesundheitlichen Versorgung in der Kindertagesbetreuung.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitshilfe nur als Download zur Verfügung steht, eine Papierversion wird nicht angeboten.
Hinweis: Das Dokument befindet sich im Prozess zur Herstellung der Barrierefreiheit
Ansprechpartner

Edmund Adam
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4042
- faxTelefax:
- 0221 8284-0931
- E-Mail:
- edmund.adam@lvr.de
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Die LVR-Fachberatung für Gesundheit, Prävention, Unfallschutz berät die Jugendämter und freien Träger bei pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen zum Thema.
Gesundheitsförderung in der Kita
Die Fachberatung beantwortet Fragestellungen rund um das Thema Gesundheitsförderung bezogen auf die Kinder und die pädagogischen Fachkräfte. Hierbei unterstützen wir Sie bei der konzeptionellen Verankerung des Themas und beraten Sie bei alltäglichen Fragen zur Gesundheitsförderung.
Dazu gehören auch die Themen der Gesundheitsprävention und der Resilienzförderung von Kindern in der Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege. Insbesondere Ernährung und gesundheitliche Aspekte werden in verschiedenen Fachtagen und Seminaren thematisiert.
Unfallschutz
Für allgemeine Fragen steht Ihnen die Fachberatung zur Verfügung. Bei einrichtungsbezogenen Fragen, wie Sicherheit im Außengelände, sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams "Aufsicht und Beratung" des LVR-Landesjugendamtes oder Ihre Ansprechpartner bei der Unfallkasse NRW an.
Fortbildung
Die LVR-Fachberatung bietet regelmäßig Fortbildungen zur Qualifizierung von Fachkräften aus öffentlichen und privaten Trägern an.
Informationen zum Masernschutzgesetz / IfSG
Für alle in einer Einrichtung betreuten und tätigen Personen gilt ab dem 01.08.2022 die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung oder zur Masernimmunität. (Lt. Gesetz zur Stärkung der Impfprävention vom 10.12.2021; veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 11.12.2021)
Der Nachweis zur Masernschutzimpfung ist der zuständigen Leitung der Einrichtung vorzulegen. Das zuständige Gesundheitsamt ist zu informieren, wenn der Nachweis zum oben genannten Datum nicht vorliegt. Weitere Einzelheiten und Details entnehmen Sie bitte der FAQ Liste auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe Link unten). Dies gilt für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, sowohl in den Kindertageseinrichtungen, als auch in den Kindertagespflegestellen!
Eine Information an das LVR - Landesjugendamt ist nicht erforderlich!