Inklusiver Kinderschutz in der Kindertagesbetreuung: Die Grundlage für eine professionelle pädagogische Praxis
Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die öffentlichen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen und Fachberatungen der Kindertagespflege bei pädagogischen Fragestellungen zum inklusiven Kinderschutz innerhalb der Bildung, Betreuung und Erziehung durch Beratung und Fortbildung.
Eine der zentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist es, alle jungen Menschen vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen dazu befähigt werden, selbstbestimmt zu interagieren, um so gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können.
Da junge Menschen grundsätzlich unterschiedliche Voraussetzungen und Fähigkeiten mitbringen, benötigen sie im pädagogischen Alltag passgenaue Unterstützung für ihre individuellen Bedarfe. Daher muss in der pädagogischen Praxis die jeweilige spezifische Vulnerabilität der Kinder beachtet und die daran gekoppelten Stressoren und Belastungen mitgedacht werden. Inklusiver Kinderschutz bezieht sich demnach immer auf die Teilhabe aller Kinder, unabhängig ihrer Zugangsvoraussetzungen. Damit dies gelingen kann, braucht es eine gemeinsame Verantwortung aller Akteur*innen zu einem inklusiven Kinderschutz.
Zwar sind bereits mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 wichtige verbindliche Instrumente geschaffen worden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen erheblich zu erhöhen, dennoch braucht es langfristig immer wieder ergänzende Instrumente und Mechanismen, um im Dreiklang von Schutz, Förderung und Beteiligung einen gelingenden inklusiven Kinderschutz für alle Kinder zu gewährleisten.
Einen großen Schritt in diese Richtung wurde bereits mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie des Landeskinderschutzgesetzes NRW gegangen.
Ein wirksamer Schutz aller Kinder in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege kann nur dann gelingen, wenn Trägervertreter*innen, Fachberatungen, Leitungen, Fachkräfte, Mitarbeitende und Kindertagespflegepersonen ihre persönliche Haltung einerseits und ihre Handlungsweisen andererseits, reflektieren und gemeinsam mit Eltern, Netzwerkpartner*innen und sonstigen Unterstützer*innen einen intensiven fachlichen Austausch anregen und beibehalten. Aus diesem Grund möchten wir Sie darin unterstützen, diese große Herausforderung zu meistern.
Arbeitshilfe Inklusiver Kinderschutz
Nicht nur mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 haben sich zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen des Kinderschutzes verändert, sondern auch bereits bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse, Begrifflichkeiten und – damit verbunden auch pädagogische Haltungen – haben sich weiterentwickelt. Die nun überarbeitete Arbeitshilfe soll es Trägern, Fachberatungen und Fachkräften bereits vor einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung ermöglichen sich mit grundlegenden Aspekten des präventiven Kinderschutzes auseinanderzusetzen. Denn Kinderschutz ist mehr als nur das Abwenden eines Gefährdungsrisikos. Ergänzend dazu werden Hinweise gegeben wie bei einer tatsächlichen Kindeswohlgefährdung zu handeln ist.
Arbeitshilfe Inklusiver Kinderschutz ( PDF, 3 MB , barrierefrei)
Janina Passek
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Leistungen der Fachberatung
Beratung
Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt bietet Trägern und Fachberatungen von Kindertageseinrichtungen sowie Fachberatungen der Kindertagespflege Unterstützung bei pädagogischen und organisatorischen Fragen rund um das Thema Kinderschutz. Dazu gehört auch die beratende Begleitung bei der (Weiter-)Entwicklung von einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten nach § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII.
Fortbildung
Die LVR-Fachberatung entwickelt neue Fortbildungsformate, verfasst Arbeitshilfen und Handreichungen zur Unterstützung der Fachpraxis und organisiert regelmäßig Fortbildungen und Veranstaltungen zur Qualifizierung von Trägervertretungen und Fachberatungen von Tageseinrichtungen für Kinder, sowie Fachberatungen der Kindertagespflege.
Fortbildungsformate welche zurzeit wiederholt und fortlaufend angeboten werden, sind:
Die Web-Sprechstunde „Kinderschutz in der Kita“ mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen wie z.B. Schutzkonzepterstellung oder sexuelle Bildung
Die Web-Sprechstunde „Kinderschutz in der Kindertagespflege“ mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen
Themenschwerpunkt sexuelle Bildung
Sexuelle Bildung ist Teil des Bildungsbereichs Körper, Gesundheit und Ernährung und findet noch zu selten in den inklusionspädagogischen Konzepten der Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung. Dieser wichtige Bildungsbaustein wird stellenweise vernachlässigt, da ein routinierter Umgang mit dieser Thematik zumeist schwerfällt. Verunsicherung, Überforderung oder mangelndes Wissen spielen hierbei meist eine große Rolle. Aber auch der Umgang mit der grundsätzlichen Verschiedenheit der Voraussetzungen der Beteiligten stellt eine große Herausforderung dar. Kaum ein anderer Bildungsbereich wird so sehr von persönlichen Einstellungen und Erfahrungen beeinflusst und findet für Sorgeberechtigte, Mitarbeitende und Träger in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Werte-, Normen- und Kultursysteme statt.
Schauen Sie sich gern die PPP der Web-Sprechstunde an. ( PDF, 4 MB )
Padlet Kinderschutz und institutionelles Schutzkonzept
Im Arbeitsalltag ist es oft mühsam die richtigen, sprich pädagogisch wertvollen Inhalte zum Themenkomplex Kinderschutz herauszufiltern, da es zahlreiche Materialien und Informationen zum Thema gibt. Aus diesem Grund wurde das Padlet Kinderschutz erstellt, um qualitativ gute Inhalte leicht zugänglich zu machen. Auch wenn diese Sammlung bei weitem nicht abschließend ist, so gibt diese doch einen differenzieren Überblick. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Inhalten haben, kontaktieren Sie gern die zuständige Fachberatung.