Inklusion: Gemeinsame Bildung von Anfang an!
Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die öffentlichen und freien Träger bei Fragestellungen zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen durch Beratung und Fortbildung.
Durch das in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Träger von Institutionen und Träger von Tageseinrichtungen für Kinder aufgefordert, die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Erziehung von allen Kindern in den jeweiligen Einrichtungen sicherzustellen. Durch das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) und die freiwillige LVR–Kindpauschale (FinK) wurde eine Grundlage für den finanziellen Rahmen geschaffen. Beratungen zur konzeptionellen Veränderung können unter anderem bei der Fachberatung des LVR- Landesjugendamt angefragt werden. Die LVR-Fachberatung unterstützt die Träger durch Beratung und Fortbildung auf diesem Weg.
Leistungen der Fachberatung
Rheinland-Kita-Studie
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Inklusion in der Kita gelingt?
Rund 1.700 Leitungen von Kindertageseinrichtungen im Rheinland haben sich an der Rheinland-Kita-Studie des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beteiligt. Die Rheinland-Kita-Studie ist das bundesweit größte Forschungsprojekt dieser Art. Erstmals wurde wissenschaftlich untersucht, wo sich die Kindertageseinrichtungen im Rheinland auf dem Weg zur Inklusion befinden. Die Studie zielte zum einen darauf ab, eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion mit dem Fokus auf Kinder mit Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen des Rheinlandes vorzunehmen. Zum anderen sollten Gelingensbedingungen und Herausforderungen für die weitere Umsetzung der Teilhabe von Kindern mit Behinderung in den Tageseinrichtungen identifiziert und daraus ableitbare Entwicklungsansätze und Empfehlungen für den weiteren Implementierungs- und Gestaltungsprozess ausgesprochen werden.
Darüber hinaus sollten die Inanspruchnahme und Verwendung der freiwilligen Leistung des LVR, der sogenannten LVR-Kindpauschale (FInK) und der erhöhten KiBiz-Kindpauschale untersucht werden. Zusätzlich zu der erhöhten Kindpauschale des KiBiz sollte die freiwillige Förderung Rahmenbedingungen schaffen, um in allen Tageseinrichtungen im Rheinland eine gute inklusive Bildung und Betreuung zu ermöglichen.
Zentrale Ergebnisse
Zu den zentralen Erkenntnissen der Studie gehört, dass 58 Prozent der befragten Einrichtungen Kinder mit Behinderung betreuen. 42 Prozent nehmen ausschließlich Kinder ohne Behinderung auf. Gefragt nach den Gründen gaben sie an, bislang keine Anfragen erhalten zu haben. Aber auch fehlende räumliche und personelle Ressourcen sowie zu wenig heilpädagogische Expertise im Team gehörten zu den oft genannten Gründen. Bedenken im Team und der Elternschaft sowie die Befürchtung, dass Nachteile für andere Kinder entstehen könnten, nannten die befragten Kita-Leitungen am seltensten.
Allerdings war die Bereitschaft, Kinder mit Behinderung aufzunehmen, bei den Kita-Leitungen, die bislang keine Kinder mit Einschränkungen aufgenommen haben, unterschiedlich ausgeprägt. Die größten Vorbehalte bestehen der Studie zufolge gegen die Aufnahme von Kindern mit geistiger Behinderung (30 Prozent), Körper- (33 Prozent) sowie Mehrfachbehinderung (58 Prozent). Ein Großteil der Führungskräfte sieht jedoch keine Probleme bei der Aufnahme von Kindern mit einer Sprach- oder Sinnesbehinderung (Sprache: 1 Prozent, Hören: 7,5 Prozent, Sehen: 18 Prozent), Entwicklungsverzögerung (1 Prozent), chronischer Krankheit (6 Prozent) oder Verhaltensstörung (7,5 Prozent).
Bei immerhin jeder fünften Kita, die Kinder mit Behinderung betreut, hat das pädagogische Konzept der Einrichtung keinen Bezug zum Thema Inklusion. Bei Kitas, die keine Kinder mit Einschränkungen betreuen, fehlt ein solches Konzept sogar bei jeder zweiten Einrichtung.
Expertinnen und Experten aus Jugendämtern sowie von Kita-Trägern und Fachberatungen wiesen in den geführten Interviews auf die Notwendigkeit hin, die Arbeitsbedingungen des Kita-Personals zu verbessern, eine inklusive Kita-Grundausstattung zu schaffen und ausreichend Geld für die Umsetzung von Inklusion bereitzustellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den rheinischen Kindertageseinrichtungen sowie Eltern von Kindern mit Behinderung betonten, dass kleinere Gruppengrößen und mehr Räume benötigt würden. Auch wünschten diese befragten Gruppen sich mehr Geld und Zeit, um zum Beispiel die Elternarbeit zu verbessern. Fachliche Unterstützung beim Umgang mit Kindern mit Behinderung sowie Therapie vor Ort in der Kita waren weitere gewünschte Verbesserungen.
Umsetzung der Rheinland-Kita-Studie
Zur Umsetzung des Vorhabens sah die Rheinland-Kita-Studie zwei Phasen vor:
Phase eins bestand aus einer quantitativen Online-Befragung sämtlicher Kindertageseinrichtungen des Rheinlandes, die in KiBiz.web erfasst sind. Der von Kita-Leitungen ausgefüllte Fragebogen umfasste die Themenbereiche "Einrichtungen", "Kinder", "Team" und "Leitungen". In Phase zwei wurden im Rahmen einer qualitativen Vertiefungsstudie leitfadengestützte Interviews geführt, die inhaltlich an die Ergebnisse der Online-Erhebung anknüpften. Bei der Auswahl der Interviewteilnehmer_innen wurde die Perspektive unterschiedlicher Akteure einbezogen, nämlich Träger, Jugendämter, Fachberatungen, pädagogische Mitarbeitende aus Kindertageseinrichtungen und Eltern von Kindern mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung.
Die Förderung der Rheinland-Kita-Studie hat der LVR-Landesjugendhilfeausschuss 2016 beschlossen. Im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens wurde die Durchführung der auf zwei Jahre angelegten Studie (Laufzeit: 1. Mai 2017 bis 31. Mai 2019) an Herrn Professor Rüdiger Kißgen von der Universität Siegen vergeben. Herr Professor Kißgen hat den Lehrstuhl für Entwicklungswissenschaft und Förderpädagogik (Inklusion) an der Fakultät Erziehungswissenschaften und Psychologie an der Universität Siegen inne.
Die vollständigen Ergebnisse der Rheinland-Kita-Studie sind hier abrufbar:
Beratung
Die LVR-Fachberatung für Inklusion berät die Jugendämter und freien Träger bei pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen und Themen wie:
Konzeptionelle Fragestellungen
Die Fachberatung beantwortet Fragestellungen rund um die konzeptionelle, pädagogische und finanzielle Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder hin zu einer Einrichtung in der alle Kinder gebildet und gefördert werden können.
Kooperation mit Akteuren aus dem Sozialraum
Beratung und Vernetzung hinsichtlich Kooperationen mit Akteuren aus dem Sozialraum der jeweiligen Einrichtungen wie z.B. Frühförderstellen.
Fortbildung
Die LVR-Fachberatung bietet regelmäßig Fortbildungen zur Qualifizierung von Leitungskräften und Mitarbeitern aus Tageseinrichtungen für Kinder sowie Fachkräfte aus öffentlichen und privaten Trägern an.
Zertifikatskurs „Inklusion im Elementarbereich“
Mit der Schaffung und Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems (UN-behindertenrechtskonvention) sehen sich Pädagogen der frühen Kindheit vor neue Aufgaben gestellt. In dem Zertifikatskurs setzen sich die Teilnehmer mit den Herausforderungen dieser neuen Aufgabe auseinander und entwickeln ein individuelles Konzept, dass den inklusiven Gedanken aufgreift und weiter entwickelt.
Rundschreiben, Arbeitshilfen, Dokumentationen rund um das Thema finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
Ansprechpersonen

Julia Lindenberg
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4033
- faxTelefax:
- 0221 8284-4185
- E-Mail:
- julia.lindenberg@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
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Nr. 41/1/2020 vom 11. Februar 2020 (PDF, 109 kB)
Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)
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Nr. 41/1/2018 vom 5. November 2018 (PDF, 76 kB)
Antragsverfahren im Rahmen der LVR-FInK-Richtlinien: Vervollständigen fehlender Unterlagen für das Kindergartenjahr 2017/2018
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Nr. 41/1/2017 von Dezember 2017 (PDF, 81 kB)
Antragsverfahren im Rahmen der LVR-FInK-Richtlinien: Vervollständigen fehlender Unterlagen für das Kindergartenjahr 2016/2017
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Nr. 41/2/2016 vom 05. August 2016 (PDF, 672 kB)
Antragsverfahren im Rahmen der LVR-FInK-Richtlinien: Vervollständigen fehlender Unterlagen für das Kindergartenjahr 2015/2016
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Nr. 41/1/2016 vom 15. März 2016 (PDF, 57 kB)
Rundschreiben zur Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2016/2017
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Nr. 41/3/2015 vom 13. Oktober 2015 (PDF, 63 kB)
Antragsverfahren im Rahmen der LVR-FInK- Richtlinien- Vervollständigen fehlender Unterlagen für das Kindergartenjahr 2014/2015
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Nr. 41/2/2015 vom 08. Juli 2015 (PDF, 65 kB)
Verwendungsnachweis FInK und Abrechnung der Übergangsfinanzierung der Therapie für das Kindergartenjahr 2014/2015 - Richtlinie des LVR zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)
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Nr. 41/1/2015 vom 20. März 2015 (PDF, 63 kB)
Antragsvordruck – Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland zur Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)
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Nr. 41/ 7/2013 vom 30. Dezember 2013 (PDF, 2,3 MB)
Neues Förderverfahren von Kindern mit Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder nach KiBiz – NRW mit Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015
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Nr. 41/5/2013 vom 19. März 2013 (PDF, 66 kB)
Merkblatt für die Sozialämter zur Abwicklung der Einzelfallhilfe als Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGB XII
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Nr. 41/4/2013 vom 26. Februar 2013 (PDF, 39 kB)
Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2013 / 2014
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Nr. 41/3/2012 vom 11. September 2012 (PDF, 40 kB)
Ergänzende Finanzierung des LVR für freigestellte Leitungen in Einrichtungen bei gemeinsamer Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung im Rheinland für das Kindergartenjahr 2012 / 2013
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Nr. 41/1/2012 vom 15. Februar 2012 (PDF, 275 kB)
Förderung der integrativen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2012/2013
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Rundschreiben an die örtlichen Sozialhilfeträger vom 9. November 2011 (PDF, 168 kB)
Geltendmachung von Beihilfe- und Erstattungsansprüchen
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Nr. 568 vom 30. April 2008 (PDF, 108 kB)
Erstattung der Beschaffungskosten für Kindersitze im Rahmen der Fahrdienstabrechnung
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Nr. 565 vom 23. April 2008 (PDF, 24 kB)
Verfahren zur Abrechnung der Betriebskosten integrativer Tageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz
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Nr. 564 vom 21. April 2008 (PDF, 23 kB)
Bewilligung der Plätze für Kinder mit Behinderungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem Kinderbildungsgesetz
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Dokumentationen
Die Aufnahme von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen bedarf guter Vorbereitung und intensiver Reflektionsbereitschaft aller Beteiligten. Die Rahmenbedingungen sollten gezielt abgesteckt sein und es muss die Möglichkeit zum reflektierten Austausch aller beteiligten Fachkräfte angeregt werden, sich in besonderer Weise mit der Haltung zum Kind auseinandersetzen.
Die Perspektive der Kinder einzunehmen bedeutet eine Lernumgebung zu schaffen, in der alle Kinder ihre ganz individuellen Bildungsschritte machen können und eine größtmögliche Selbständigkeit und Förderung erhalten
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Arbeitsblatt zur Arbeitsgruppe 1 (PDF, 95 kB)
An welchen Werten orientieren sich Fachkräfte, die inklusiv denken und handeln? (Werteorientierte Handlungskompetenz)
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Arbeitsblatt zur Arbeitsgruppe 2 (PDF, 88 kB)
Was wissen Sie über Heterogenität und ihre Erscheinungsformen? (Analysekompetenz)
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Arbeitsblatt zur Arbeitsgruppe 3 (PDF, 86 kB)
Wie gehen Sie mit Privilegien oder Benachteiligungen von Kindern und ihren Familien um? (Gleichheitsparadigma)
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Arbeitsblatt zur Arbeitsgruppe 4 (PDF, 93 kB)
Inklusive Fachkräfte brauchen methodisch-didaktische Kompetenzen zur Alltagsgestaltung, insbesondere zur Raumgestaltung und zur Interaktion mit Kindern
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Arbeitshilfen