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Hintergrundinformationen

Verantwortung der Antragstellenden

Da die Auslieferung erst nach Prüfung aller Flächen erfolgen kann ist eine vorzeitige oder individuelle Auslieferung des Pflanzgutes in keinem Fall möglich!

Die Antragstellenden müssen den Transport zur Pflanzfläche selbst organisieren, die Pflanzung selbst durchzuführen, die Anwuchspflege der Gehölze zu übernehmen und deren Bestand langfristig zu garantieren.

Zudem werden alle geförderten Flächen an die jeweils zuständige Untere Landschaftsbehörde gemeldet und sind damit gemäß §47 Landschaftsgesetz NRW "Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil".

Hintergrund der Förderung

Ein wesentliches Element unserer Kulturlandschaft ist das enge Nebeneinander von landwirtschaftlich geprägter und genutzter, z. T. technisch überformter Kulturlandschaft mit historisch gewachsenen Elementen. Die zahlreichen alten Ortskerne, Dörfer und Weiler sowie Schloss- und Burganlagen innerhalb der agrarisch genutzten Kulturlandschaft bestimmen mit ihren charakteristischen Gehölzbeständen wie Hausbäumen, Baumreihen und -gruppen, Alleen, Obstwiesen oder Hecken das Landschaftsbild am Niederrhein ebenso wie im Bergischen Land und in der Eifel, aber auch in der Börde und im Umfeld unserer großen Städte.

Diesen kulturlandschaftsprägenden Gehölzbeständen widmet der Landschaftsverband besondere Aufmerksamkeit und möchte deren Erhaltung durch eine gezielte Bereitstellung von Pflanzgut sichern und ergänzen.