Der LVR-Direktor

Erfahren Sie mehr über Reiner Limbach, seine Aufgaben und Zuständigkeiten sowie seine Rolle als gesetzlicher Vertreter und Verwaltungschef des LVR.

Lächelnder Mann in dunklem Anzug vor einer grauen Marmorwand.

Seit dem 1. November 2026 ist Reiner Limbach Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland. Er führt die Amtsbezeichnung "Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland". Zuvor leitete er seit 2015 das LVR-Dezernat Personal und Organisation. Der gebürtige Kölner ist Volljurist und war bereits von 1996 bis 2010 beim LVR tätig, unter anderem als persönlicher Referent des damaligen LVR-Direktors Udo Molsberger, als Leiter einer regionalen Leistungsabteilung sowie als Leiter des Fachbereichs Sozialhilfe II. Im Jahr 2010 wurde er Beigeordneter des Landkreistages NRW für Soziales, Jugend, Gesundheit und Schulen. Limbach ist verheiratet, hat zwei erwachsene Töchter und lebt in Wesseling.

Aufgaben

Dem Direktor des Landschaftsverbandes obliegen folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Landschaftsausschusses und der Fachausschüsse
  • Erledigung der vom Landschaftsausschuss übertragenen Verwaltungsaufgaben
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
  • Vertretung des Landschaftsverbands in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten

Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland ist zudem Leiter der Rheinischen Versorgungskassen .

LVR-Dezernent*innen

Zur Mitwirkung bei der Erledigung der Dienstgeschäfte und zur Vertretung des LVR-Direktors in seinen Geschäftsbereichen sind dem Direktor zur Zeit neun Dezernent*innen beigeordnet. Sie leiten die Dezernate des LVR und führen die Amtsbezeichnung "Landesrätin" beziehungsweise "Landesrat". Allgemeiner Vertreter des Landesdirektors ist der Erste Landesrat Tilman Hillringhaus .

Wahl

Sowohl der Direktor des Landschaftsverbandes als auch die Landesrät*innen werden für die Dauer von acht Jahren von der Landschaftsversammlung gewählt. Die Landschaftsversammlung Rheinland wählte Reiner Limbach am 8. Mai 2026 für acht Jahre ins Amt. Die neue Amtszeit begann im November 2026.

Besoldung des LVR-Direktors

Das Amt des LVR-Direktors ist gemäß Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Besoldungsgruppe B 9 bewertet (§ 4 I i.V.m. III EingrVO NRW). Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Prozent des Grundgehaltes (§ 5 I, S.1 EingrVO NRW).

Einkünfte des LVR-Direktors aus Nebentätigkeiten

Zu den Aufgaben des LVR-Direktors gehört die Wahrnehmung verschiedener Gremientätigkeiten außerhalb des Landschaftsverbands Rheinland. Einige dieser Gremientätigkeiten werden durch Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen vergütet.

Im Jahr 2025 gingen bis auf einen Betrag von 11.563,53 Euro jährlich diese Einkünfte gemäß der "Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen" (§ 13 Abs. 1 und 2 NtV-NRW) direkt an den Landschaftsverband Rheinland. Die ehemalige LVR-Direktorin Ulrike Lubek nahm darüber hinaus keine Mandate wahr, aus denen sie Einkünfte bezog.

Auf dem Bildschirm ist das Symbol eines Gesetzzeichens in großer Version zu sehen.

LVR-Direktor