Inklusion

Hier erfahren Sie, wie wir uns als LVR für eine inklusive Gesellschaft im Rheinland einsetzen.

Illustration für Inklusion

Unser Ziel: Eine inklusive Gesellschaft

Inklusion heißt: Die Gesellschaft so gestalten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können – beim Lernen, Arbeiten, in der Politik genauso wie im Alltagsleben.

Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir setzen uns im Rahmen unserer Aufgaben dafür ein, dass Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich umgesetzt wird.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen. Sie konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Ihr Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte genauso verwirklichen können wie Menschen ohne Behinderungen.

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen dabei nach der UN-Behindertenrechtskonvention alle Menschen,

  • die langfristige gesundheitliche, körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen der Sinne haben,

  • welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren (in der Umwelt und in den Köpfen) an der gleichberechtigten Teilhabe hindern können.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

Umsetzung im LVR

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Auftrag an den gesamten Verband. Wir setzen uns im Rahmen unserer Aufgaben für ihre Umsetzung ein:

  • Das machen wir als Deutschlands größter Träger von Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

  • Das prägt unsere Haltung in unseren LVR-eigenen Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.

  • Zugleich engagieren wir uns in all unseren weiteren Aufgaben für eine inklusive Haltung und Teilhabe.

Unser Aktionsplan "Gemeinsam in Vielfalt"

Orientierung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bietet der LVR-Aktionsplan "Gemeinsam in Vielfalt". Er wurde 2014 von der politischen Vertretung des LVR beschlossen.

Im Mittelpunkt stehen die folgenden Themen:

  • Selbstvertretung: Wir achten den Grundsatz "Nicht ohne uns über uns " und beteiligen Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen an öffentlichen Angelegenheiten, die sie betreffen.

  • Personenzentrierung: Wir haben den Anspruch, Menschen mit Behinderungen mit unseren Leistungen individuell und selbstbestimmt zu fördern und zu unterstützen. Denn jeder Mensch soll sein Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

  • Zugänglichkeit: Teilhabe braucht Zugänge und den Abbau von Barrieren: Inklusive Sozialräume in den Kommunen vor Ort, zugängliche LVR-Gebäude, zugängliche Informationen und Kommunikationswege ebenso wie zugängliche Veranstaltungen. Dafür setzen wir uns ein.

  • Bildung für Menschenrechte: Es braucht es Wissen über Menschenrechte, um diese Rechte für sich und andere einzufordern. Daher setzen wir uns für Menschenrechtsbildung ein.

  • Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Daran muss sich unser gesamtes Handeln als Verwaltung ausrichten. Das bebeutet, dass wir unsere Verfahren und Regelungen immer wieder daraufhin prüfen müssen.

Illustration Ziel
Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen Zielrichtungen

Sie möchten mehr über den Aktionsplan wissen?

Hier können Sie einen Blick direkt in unseren LVR-Aktionsplan "Gemeinsam in Vielfalt" werfen. Wir haben einen ganz eigenen Weg gefunden, um die zentralen Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention in unserer Arbeit wirksam werden zu lassen.

Zahlreiche Umsetzungs-Aktivitäten finden Sie in unseren Monitoring-Berichten. Den aktuellsten Bericht haben wir hier für Sie verlinkt.

Auf internationaler Ebene überwacht ein Fachausschuss der Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ("Staatenprüfung"). Die Bewertungen dieses Fachaussusses geben uns Hinweise, wo wir die Umsetzung in unseren eigenen Zuständigkeiten überprüfen können.

Ansprechpersonen zum Aktionsplan

Sie möchten mehr über den LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention erfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Hintergrund

Die LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden ist die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle nach § 33 UN-Behindertenrechtskonvention im LVR. Sie ist verbandsweit strategisch tätig und direkt der LVR-Direktion zugeordnet.

Der LVR stellt sich seiner Geschichte

Unser heutiges Engagement für Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen hat viel mit unserer Vergangenheit zu tun.

Teil dieser Erinnerungskultur ist das Denkmal der Grauen Busse vor dem LVR-Landeshaus. Es erinnert an die Opfer und die Tatverantwortlichen der "Aktion-T4" der Nationalsozialisten.

Wir beschäftigen uns zudem intensiv mit der Psychiatriegeschichte .

Denkmal der Grauen Busse
Denkmal der Grauen Busse in Köln-Deutz

Partizipation auf Augenhöhe

"Nicht ohne uns über uns"

So wird ein grundlegendes Recht aus der UN-Behindertenrechtskonvention oft auf den Punkt gebracht. Es bedeutet: Menschen mit Behinderungen sind aktiv einzubeziehen an öffentlichen Angelegenheiten und Entscheidungen, die sie betreffen.

Wir als LVR sind gut beraten, uns gut beraten zu lassen. In diesem Sinne suchen wir in Politik und Verwaltung Wege dafür.

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat schon 2015 einen besonderen Weg gefunden, um die Perspektive der organisierten Behindertenselbstvertretung über den LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte aktiv in die politische Beratung einzubinden.

Illustration für demokratische Teilhabe
Das Recht auf Beteiligung ist ein wichtiges Menschenrecht

LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte

Der Ausschuss für Inklusion hat am 19. Juni 2026 beschlossen, erneut einen Beirat für Inklusion und Menschenrechte einzurichten.

Der Beirat steht dem Ausschuss für Inklusion beratend zur Seite. Dieser berät als Querschnittsausschuss über "Angelegenheiten der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland, soweit diese nicht ausschließlich in anderen Fachausschüssen beraten werden." So steht es in der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung für die Ausschüsse der Landschaftsversammlung Rheinland und ihre Kommissionen.

Die Geschäftsordnung des Beirates sieht insbesondere eine Zusammenarbeit mit dem Verein Landesbehindertenrat NRW e. V. (LBR NRW ) vor.

Alle Mitglieder des Beirates, Sitzungstermine und Tagesordnungen finden Sie im Landschaftsversammlungs-Managementsystem des LVR.

Der Beirat tagt in der Regeln in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Inklusion.

Die Sitzungen finden öffentlich statt. Interessierte Zuhörende können gerne teilnehmen.