Menschenrechte im LVR
Für alle, die tiefer ins Thema eintauchen wollen: Hier erklären wir, wie wir uns im LVR mit Menschenrechten beschäftigen.
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Menschenrechte schützen Menschen vor staatlicher Willkür, Ausschluss und Rechtsverletzungen. Sie sind eine politische und kulturelle Errungenschaft und wesentliche Grundlage unserer Verfassung.
Daher tragen Politik und öffentliche Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen eine besondere Verantwortung, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.
Grundlage des Menschenrechtsschutzes bilden die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union.
Alle Konventionen wurden inhaltlich stark durch die 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte geprägt. Diese fußt auf der universellen und unteilbaren Menschenwürde: Weil alle Menschen mit der gleichen Würde ausgestattet sind, haben alle die gleichen Rechte. Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und vielen internationalen Menschenrechtsverträgen ausformuliert.
Die Menschenrechtskonventionen sind für alle Staaten, die sie unterschrieben haben, völkerrechtlich verbindlich und in nationales Recht zu übersetzen. Zum Beispiel ist die UN-Behindertenrechtskonvention ein deutsches Bundesgesetz.
Wir als höherer Kommunalverband sind Träger staatlicher Pflichten aus den Menschenrechtskonventionen.
Mit besonderer Aufmerksamkeit und besonderem Engagement verfolgen wir im LVR bislang die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Das hat viel mit unseren Aufgaben für die Menschen im Rheinland zu tun.
Auch Vielfalt und Diversity sind ein Menschenrechtsthema. Unserem vom LVR-Verwaltungsvorstand beschlossenen Diversity-Konzept liegt ausdrücklich ein menschenrechtliches Verständnis von Vielfalt zu Grunde. Das Konzept beschränkt sich daher nicht auf ein personalwirtschaftliches „Diversity-Management”, sondern betont die allgemeinen Gleichbehandlungsrechte aller Menschen.
Mit dem Konzept haben wir im LVR uns zu einer mehrdimensionalen und intersektionalen Betrachtung von Diskriminierungsrisiken verpflichtet. Im Fokus des LVR-Diversity-Konzeptes stehen insbesondere sechs besonders rechtlich geschützte Dimensionen von Vielfalt im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
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Erfahren Sie mehr, wie sich der LVR mit verschiedenen Menschenrechtskonventionen beschäftigt.