Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der 16. Wahlperiode (2025 - 2030) der Landschaftsversammlung Rheinland.

Wahlverfahren zur Bildung der 16. Landschaftsversammlung

Die Mitgliedskörperschaften, das sind die Mitglieder der Räte der 13 kreisfreien Städte, der Kreistage der zwölf Kreise und des Städteregionstages Aachen wählen mit der Erststimme und der Zweitstimme die 16. Landschaftsversammlung Rheinland.

Erststimme

Mit der Erststimme werden 101 Mitglieder der Landschaftsversammlung direkt gewählt.
Mit der Erststimme wählbar sind:

  • Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften und kreisangehörigen Gemeinden

  • Bedienstete der Mitgliedskörperschaften und kreisangehörigen Gemeinden, wenn sie die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen

Zweitstimme:

Mit der Zweitstimme wird eine Reserveliste oder ein*e Bewerber*in aus einer Reserveliste aus den von den Wählergruppen und Parteien aufgestellten Reservelisten für den Verhältnisausgleich gewählt.

Mit der Zweitstimme wählbar sind:

  • der Personenkreis der mit der Erststimme wählbar ist

  • solche Bewerber, die bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 auf den Reservelisten der Mitgliedskörperschaften benannt waren

Anzahl der Direktmandate

Die Mitgliedskörperschaften wählen je 100.000 Einwohner ein Mitglied der Landschaftsversammlung. Für jede weiteren 100.000 Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl von mehr als 50.000 Einwohner ist ein weiteres Mitglied zu wählen. Die Anzahl der 101 direkt zu wählenden Mitglieder der Landschaftsversammlung pro Mitgliedskörperschaft ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich.