Landschaftsversammlung Rheinland
Erfahren Sie mehr über die Landschaftsversammlung Rheinland und ihre derzeitige Zusammensetzung.
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Die Mitverwaltung der Bürger*innen vollzieht sich in der Landschaftsversammlung und ihren Ausschüssen.
Aus jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis zieht je 100.000 Einwohner eine Vertretung in die Landschaftsversammlung, den "Rheinischen Rat", ein. Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Kreistagen der Kreise und Räten der kreisfreien Städte gewählt. Wählbar sind die Mitglieder der Kreistage und Räte, aber auch Mitarbeiter*innen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Gemeinden.
Da die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung die im Verbandsgebiet wirkenden kommunalen Gewichte möglichst genau widerspiegeln soll, wird über Reservelisten der Parteien und Wählergruppen ein Verhältnisausgleich durchgeführt, wenn das Ergebnis der Wahl bei den Mitgliedskörperschaften nicht dem Stimmenverhältnis der Kommunalwahl im Verbandsgebiet insgesamt entspricht.
Die 16. Landschaftsversammlung Rheinland (2025 - 2030) hat 140 Mitglieder.
Die Landschaftsversammlung setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Nähere Informationen zu den Fraktionen und der Gruppe erhalten Sie im Landschaftsversammlungsmanagementsystem:
Die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppe sowie die Auskünfte der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der Gremien über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz können im Landschaftsversammlungsmanagementsystem eingesehen werden.
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