Landschaftsversammlung Rheinland
Erfahren Sie mehr über die Landschaftsversammlung Rheinland und ihre derzeitige Zusammensetzung.
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Die Mitverwaltung der Bürger*innen vollzieht sich in der Landschaftsversammlung und ihren Ausschüssen.
Aus jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis zieht je 100.000 Einwohner eine Vertretung in die Landschaftsversammlung, den "Rheinischen Rat", ein. Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Kreistagen der Kreise und Räten der kreisfreien Städte gewählt. Wählbar sind die Mitglieder der Kreistage und Räte, aber auch Mitarbeiter*innen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Gemeinden.
Da die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung die im Verbandsgebiet wirkenden kommunalen Gewichte möglichst genau widerspiegeln soll, wird über Reservelisten der Parteien und Wählergruppen ein Verhältnisausgleich durchgeführt, wenn das Ergebnis der Wahl bei den Mitgliedskörperschaften nicht dem Stimmenverhältnis der Kommunalwahl im Verbandsgebiet insgesamt entspricht.
Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
Wahl der Mitglieder des Landschaftsausschusses und der Fachausschüsse
Wahl des*der Direktor*in des Landschaftsverbandes und der Landesrät*innen
Erlass der Haushaltssatzung, Festsetzung der Landschaftsumlage und der Investitionsprogramme, Abnahme der Jahresrechnung und der Entlastung
Erlass von Satzungen
Die 16. Landschaftsversammlung Rheinland (2025 - 2030) hat 140 Mitglieder.
Die Landschaftsversammlung setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
CDU-Fraktion: 47
SPD-Fraktion: 30
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 23
AfD-Fraktion: 20
Fraktion Die Linke: 7
FDP-Fraktion: 5
Fraktion VWG / BSW: 5
Gruppe Die PARTEI&GKF: 2
Fraktionslos/Gruppenlos: 1
Nähere Informationen zu den Fraktionen und der Gruppe erhalten Sie im Landschaftsversammlungsmanagementsystem:
Weitere Informationen
Die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppe sowie die Auskünfte der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der Gremien über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz können im Landschaftsversammlungsmanagementsystem eingesehen werden.
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