Öffentliche Zustellungen

Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressat*innen auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.

Öffentliche Zustellung mit LVR-Logo in der oberen linken Ecke.

An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen. Darüber hinaus finden Sie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes am Landeshaus einen Glaskasten, wo öffentlichen Zustellungen angekündigt werden.

Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.

Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

14.20/Kr-950/2026 Jacobs, Yannick (öffentliche Zustellung)

23. Juni 2026 Herr Krökert, Telefon: 0221 809-2758

Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, vertreten durch seine Direktorin, an Herrn Yannick Jacobs, derzeit unbekannt verzogen

Es wird bekanntgegeben, dass in der Sozialhilfeangelegenheit 74.40-2100475891 Jacobs, Yannick, ein Bescheid zur Geltendmachung eines Aufwendungsersatzes des FB 74.50 mit Datum vom 19. Juni 2026 öffentlich zugestellt wird.

Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 5093, an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Krökert zu vereinbaren (Telefon: 0221 8092758 ).

Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o. g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!

Vermerk:

Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.

Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.

Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.

Köln, den 23.Juni 2026

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