Elektronische Rechnung

Hier finden Sie alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung beim LVR – von zulässigen Formaten bis zu den Einsendebedingungen.

Illustration einer Person, die an einem Laptop arbeitet.

Der Landschaftsverband Rheinland empfängt und verarbeitet elektronische Rechnungen im XRechnungs- und ZUGFeRD-Format.

Die erfolgreiche Übermittlung und weitere Verarbeitung Ihrer Rechnungen an

  • die LVR-Zentralverwaltung einschließlich der Schulen, Museen und Kultureinrichtungen,
  • die LVR-Jugendhilfe Rheinland,
  • LVR-InfoKom,
  • die Rheinland Kultur GmbH,
  • die LVR-Kliniken,
  • der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben,
  • die LVR-Krankhauszentralwäscherei und
  • das LVR-Institut für Forschung und Bildung

setzt die folgenden Einsendebedingungen voraus.

Einsendungsbedingungen für die elektronische Rechnung

  • Bitte senden Sie die Rechnungen per E-Mail an die in der folgenden Tabelle aufgeführten E-Mail-Adressen. Von dort werden die Belege automatisiert in die weitere Verarbeitung geleitet. Hinweise/Aufforderungen zum Download von Rechnungen (zum Beispiel aus Portalen) werden nicht berücksichtigt.
  • Bitte senden Sie uns pro E-Mail nur jeweils eine Rechnung (beziehungsweise Gutschrift) im ZUGFeRD- oder XRechnungsformat.
  • Rechnungen in anderen Dateiformaten (zum Beispiel Word-Dateien, Excel-Dateien) sind nicht zulässig und werden von unserem System nicht verarbeitet.
  • Zusätzliche Dokumente (zum Beispiel Stundenzettel, Lieferscheine) können der E-Mail im JPG- oder TIF-Format beigefügt werden, soweit sie nicht in der E-Rechnung integriert sind.
  • Der E-Mail-Text wird nicht gelesen und sollte deshalb keine abrechnungsrelevanten Daten enthalten.
  • Die maximale Größe der E-Mail darf 10 Megabyte nicht überschreiten.
  • Die Rechnungen sind mit der in der folgenden Tabelle aufgeführten Rechnungsanschrift zu versehen.
  • Neben den umsatzsteuerlichen Pflichtangaben sind weitere Rechnungsinhalte zu berücksichtigen
    • Leitweg-ID (BT-10)
    • Zahlungsbedingungen (BT-20)
    • Bestellnummer / Bestellauftrag (BT-13)
    • Für die Zentralverwaltung gilt: Name des Fachbereiches oder der Dienststelle ist in der Rechnungsanschrift mitzugeben (BT-163)

Informationen zur elektronischen Rechnungen an LVR-Einrichtungen

Bitte nutzen Sie für die Übermittlung elektronischer Rechnungen das Postfach der jeweiligen LVR-Einrichtung.

Kontakt

Symbolbild einer Gruppe von Personen

Anke Hellendahl

Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss

Teamleitung

Kontakt für die Zentralverwaltung, die Jugendhilfe Rheinland und LVR-InfoKom