Elektronische Rechnung
Hier finden Sie alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung beim LVR – von zulässigen Formaten bis zu den Einsendebedingungen.
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Der Landschaftsverband Rheinland empfängt und verarbeitet elektronische Rechnungen im XRechnungs- und ZUGFeRD-Format.
Die erfolgreiche Übermittlung und weitere Verarbeitung Ihrer Rechnungen an
setzt die folgenden Einsendebedingungen voraus.
Die Einsendung der Rechnung in Papierform entfällt damit. Alle übrigen Vereinbarungen für die Rechnungsstellung gegenüber dem LVR bleiben unberührt.
Bitte nutzen Sie für die Übermittlung elektronischer Rechnungen das Postfach der jeweiligen LVR-Einrichtung.
Kontakt
Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss
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Kontakt für die Zentralverwaltung, die Jugendhilfe Rheinland und LVR-InfoKom