Rheinische Versorgungskassen
Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzung und Budgetverantwortung.
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Die Geschäftsführung obliegt nach dem Versorgungs- und Zusatzversorgungskassengesetz (VKZVKG) dem LVR.
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland ist zugleich als Hauptverwaltungsbeamte der Leiter der Kasse.
Die Rheinischen Versorgungskassen übernehmen für ihre Mitglieder kostengünstig und auf einem hohen Qualitätsstandard eine Vielzahl von Aufgaben in folgenden personalwirtschaftlichen Produktbereichen:
Auf der Webseite der Rheinischen Versorgungskassen finden Sie weiterführende Informationen: