Das LVR-Logo und Designelemente des Corporate Design
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Verwendungszwecken und Richtlinien zum Einsatz des LVR-Logos.
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Das Logo des Landschaftsverbands Rheinland steht im Zentrum unseres Corporate Designs und bildet die Basis für unsere visuelle Identität.
Als Wort-Bild-Marke kombiniert es den Schriftzug "LVR" (Wortmarke) mit einem charakteristisch illustrierten Gesicht, dem "Friendly Face" (Bildmarke).
Das LVR-Logo wird zur Darstellung in gemeinsamen Projekten, Berichten und Publikationen zum Landschaftsverband Rheinland zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des LVR-Logos ist ausschließlich in Rücksprache mit dem Landschaftsverband Rheinland erlaubt.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre derzeitigen fachlichen Kontaktpersonen im LVR. Sollte es bisher keine fachliche Ansprechperson geben, wenden Sie sich bitte an den LVR-Fachbereich Kommunikation:
Ihr Kontakt
Das Logo des Landschaftsverbands Rheinland ist in zwei Farbvarianten verfügbar:
zweifarbig in Blau und Grün
einfarbig in Weiß
Sollten Produktionskontexte weder das farbige noch das weiße Logo zulassen, kann das Logo in Ausnahmefällen einfarbig in Schwarz eingesetzt werden (zum Beispiel für Schwarz-Weiß-Drucke). Weitere Farbvarianten des Logos sind nicht zulässig.
Die Anwendung der jeweiligen Logo-Variante richtet sich nach der Hintergrundfarbe und stellt einen barrierefreien Einsatz des Logos sicher. Als Richtwert wird im Printbereich ein Mindestkontrast nach Michelson von mindestens sieben und auf Bildschirmen ein Kontrast nach den Richtlinien von WCAG 2.1 definiert. Die zweifarbige Version wird ausschließlich auf weißem Hintergrund verwendet. Die Verwendung des Logos auf Bildern ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Schutzzone um das LVR-Logo definiert den erforderlichen Mindestabstand zu Formaträndern, Texten und anderen grafischen Elementen. Diese Schutzzone beträgt rundum stets die Hälfte der Logo-Höhe, um eine klare und ungestörte Wahrnehmung des Logos zu gewährleisten.
Um eine gute, barrierefreie Erkennbarkeit unseres Logos sicherzustellen, sind Mindestgrößen für die Darstellung definiert. In gedruckter Form darf das Logo nicht kleiner als 24 Millimeter Breite erscheinen. Für digitale und Online-Anwendungen ist eine Mindestgröße von 120 Pixel vorgesehen. Sollte die Mindestgröße nicht eingehalten werden können, entfällt der Claim "Qualität für Menschen". Die Mindestgröße ohne Claim beträgt 15 Millimeter Breite für den Printbereich sowie 90 Pixel für Online-Anwendungen.
Sie sind Dienstleister*in des LVR und benötigen weitere Elemente aus dem Corporate Design des LVR für die Umsetzung gemeinsamer Projekte? Wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannte Kontaktstelle.