Fachbereiche

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu den Fachbereichen des LVR-Dezernats Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung.

LVR-Fachbereich Querschnittsaufgaben des Dezernats Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung

Wir sind für die innere Organisation, das Personal, die Rechtsangelegenheiten sowie die Betreuung der IT-Entwicklung und Fachanwendungen dieses Dezernats zuständig. Eine weitere zentrale Aufgabe ist die jährliche Haushaltsplanung für das gesamte Dezernat.

Ihre Ansprechperson

Symbolbild einer Gruppe von Personen

Sandra Peters

LVR-Fachbereich Querschnittsaufgaben des Dezernates Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung

Fachbereichsleitung

LVR-Fachbereich Schulen

Wir sind Schulträger von 38 Förderschulen und zwei Klinikschulen . Dort werden Kinder und Jugendliche mit Körper-, Sinnes- oder Sprachbehinderungen sowie anderen Schwierigkeiten und Einschränkungen unterrichtet und gefördert. Außerdem betreiben wir ein Berufskolleg .

Wir kümmern uns um den notwendigen Schulraum und stellen das erforderliche Personal sowie die erforderliche Sachausstattung zur Verfügung. Für die tägliche Beförderung der Schüler*innen organisieren und finanzieren wir den LVR-Schülerspezialverkehr.

Neben unserer Rolle als Schulträger setzen wir uns aktiv für die Förderung der schulischen Inklusion und die inklusive Weiterentwicklung der Schul- und Bildungslandschaft im Rheinland ein.

Ihre Ansprechperson

LVR-Inklusionsamt

Wir sind im Rheinland für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach dem SGB IX zuständig. Sowohl für Arbeitgebende wie auch für schwerbehinderte Menschen und deren Interessenvertretungen bieten wir unterschiedliche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote insbesondere zur Schaffung, Ausstattung und Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Begleitung im Job sowie zur Prävention an.

Da Beschäftigungsverhältnisse von schwerbehinderten Menschen einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, müssen wir einer Kündigung zustimmen. Wir arbeiten eng mit verschiedenen Partnern, wie den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) , den Integrationsfachdiensten (IFD) sowie der Fachberatung für inklusive Bildung bei einigen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammen.

Alle Leistungen finanzieren wir aus den zweckgebundenen Mitteln der Ausgleichsabgabe . Diese nehmen wir von Unternehmen ein, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Einen Teil unserer Aufgaben haben wir an die 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben vor Ort übertragen.

Ihre Ansprechperson

LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung

Wir sind im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts zuständig. Seit dem 1. Januar 2024 fasst das SGB XIV die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), des Opferentschädigungsgesetztes (OEG), des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) sowie des Zivildienstgesetzes (ZDG) zusammen. Die Regelungen des Strafrechtliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG, VerwRehaG), das Häftlingshilfegesetzes (HHG), das Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) verweisen auf die Regelungen des SGB XIV.

Wir beraten Betroffene bei der Antragsstellung , prüfen die Anträge und erbringen die Leistungen , wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Berechtigte sollen so zeitnah die notwendigen Hilfen erhalten, um schnellstmöglich wieder in ihren Alltag zurückzukehren und die Folgen des schädigenden Ereignisses bewältigen zu können.

Ihre Ansprechperson