Die LVR-Direktorin
Erfahren Sie mehr über Ulrike Lubek, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sowie ihre Rolle als gesetzliche Vertreterin und Verwaltungschefin des LVR.
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Seit dem 1. November 2010 ist Ulrike Lubek Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland. Sie führt die Amtsbezeichnung "Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland". Zuvor leitete sie beim LVR das Dezernat für den Klinikverbund und die damaligen Heilpädagogischen Hilfen. Im Jahr 2007 war sie vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zum LVR nach Köln gewechselt.
Vor ihrem Wechsel zum LVR war Ulrike Lubek mehr als zehn Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen beim LWL tätig. Sie wurde 1963 in Paderborn geboren und studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Speyer.
Der Direktorin des Landschaftsverbandes obliegen folgende Aufgaben:
Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Landschaftsausschusses und der Fachausschüsse
Erledigung der vom Landschaftsausschuss übertragenen Verwaltungsaufgaben
Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
Vertretung des Landschaftsverbands in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland ist zudem Leiterin der Rheinischen Versorgungskassen .
Zur Mitwirkung bei der Erledigung der Dienstgeschäfte und zur Vertretung der LVR-Direktorin in ihren Geschäftsbereichen sind der Direktorin zur Zeit neun Dezernent*innen beigeordnet. Sie leiten die Dezernate des LVR und führen die Amtsbezeichnung "Landesrätin" beziehungsweise "Landesrat". Allgemeiner Vertreter der Landesdirektorin ist der Erste Landesrat Reiner Limbach .
Sowohl die Direktorin des Landschaftsverbandes als auch die Landesrät*innen werden für die Dauer von acht Jahren von der Landschaftsversammlung gewählt. Frau Lubek wurde von der Landschaftsversammlung Rheinland am 2. Mai 2018 für weitere acht Jahre im Amt bestätigt. Die neue Amtszeit begann im November 2018.
Das Amt der LVR-Direktorin ist gemäß Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Besoldungsgruppe B 9 bewertet (§ 4 I i.V.m. III EingrVO NRW). Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Prozent des Grundgehaltes (§ 5 I, S.1 EingrVO NRW).
Zu den Aufgaben der LVR-Direktorin gehört die Wahrnehmung verschiedener Gremientätigkeiten außerhalb des Landschaftsverbands Rheinland. Einige dieser Gremientätigkeiten werden durch Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen vergütet.
Im Jahr 2025 gehen bis auf einen Betrag von 11.563,53 Euro jährlich diese Einkünfte gemäß der "Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen" (§ 13 Abs. 1 und 2 NtV-NRW) direkt an den Landschaftsverband Rheinland. Die LVR-Direktorin nimmt darüber hinaus keine Mandate wahr, aus denen sie Einkünfte bezieht.
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LVR-Dezernat 0 - Organisationsbereich LVR-Direktorin
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