Rheinische Versorgungskassen

Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzung und Budgetverantwortung.

Die Geschäftsführung obliegt nach dem Versorgungs- und Zusatz­versorgungs­kassen­gesetz (VKZVKG) dem LVR.

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland ist zugleich als Hauptverwaltungs­beamtin die Leiterin der Kasse.

Die Rheinischen Versorgungskassen übernehmen für ihre Mitglieder kostengünstig und auf einem hohen Qualitätsstandard eine Vielzahl von Aufgaben in folgenden personalwirtschaftlichen Produktbereichen:

  • Beamtenversorgung

  • Beihilfen

  • Personalentgelte

  • Zusatzversorgung

Auf der Webseite der Rheinischen Versorgungskassen finden Sie weiterführende Informationen: