Rheinische Versorgungskassen
Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzung und Budgetverantwortung.
Ende des Seitenheaders.
Die Geschäftsführung obliegt nach dem Versorgungs- und Zusatzversorgungskassengesetz (VKZVKG) dem LVR.
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland ist zugleich als Hauptverwaltungsbeamtin die Leiterin der Kasse.
Die Rheinischen Versorgungskassen übernehmen für ihre Mitglieder kostengünstig und auf einem hohen Qualitätsstandard eine Vielzahl von Aufgaben in folgenden personalwirtschaftlichen Produktbereichen:
Beamtenversorgung
Beihilfen
Personalentgelte
Zusatzversorgung
Auf der Webseite der Rheinischen Versorgungskassen finden Sie weiterführende Informationen: