Demokratie im Rheinland: Die 16. Landschaftsversammlung Rheinland

Demokratie lebt vom Mitmachen – und von klaren Strukturen. In Folge der Kommunalwahl 2025 wurde auch die 16. Landschaftsversammlung Rheinland gewählt. Sie ist die politische Vertretung des LVR und gestaltet maßgeblich die Leistungen für rund 9,8 Millionen Menschen im Rheinland mit.

Auf dem Bildausschnitt wird die Landschaftsversammlung vom 23.01.2026 dargestellt.

Was ist die Landschaftsversammlung Rheinland?

Ihre Mitglieder werden indirekt gewählt: Die Räte der kreisfreien Städte, die Kreistage der Kreise und der Städteregionstag Aachen wählen Vertreter*innen in die Landschaftsversammlung.

Ihre zentralen Aufgaben:

  • Entscheidung über Grundsatzfragen der Arbeit im LVR

  • Beschluss des Haushalts

  • Wahl der*des Landesdirektor*in sowie der Landesrät*innen (Dezernatsleitungen)

Kurz gesagt: Hier werden die politischen Leitlinien für Soziales, Inklusion, Bildung, Kultur, Psychiatrie und Jugendhilfe im Rheinland festgelegt.

Übersichtsgrafik zu den Entscheidungsstrukturen im LVR: Politische Vertretungen wählen die Landschaftsversammlung Rheinland, diese bildet Ausschüsse und wählt Direktor*in sowie Dezernent*innen.

Wie kommt die Landschaftsversammlung zustande?

Wichtige Stationen:

  • 14. September 2025: Kommunalwahl

  • 1. November 2025: Beginn der neuen Wahlperiode

  • bis 12. Dezember 2025: Wahl der Mitglieder in den Mitgliedskörperschaften

  • 19. Dezember 2025: Wahlprüfung im Landschaftsausschuss

  • 23. Januar 2026: Zusammentritt der neuen Landschaftsversammlung

Bis zur ersten Sitzung bleibt der bisherige Landschaftsausschuss handlungsfähig, damit wichtige Entscheidungen weiterhin getroffen werden können.

Zeitstrahl mit den wichtigsten Stationen von der Kommunalwahl am 14.09.2025 bis zum Zusammentritt der neuen Landschaftsversammlung am 23.01.2026, inklusive Beginn der Wahlperiode, Wahl der Mitglieder und Wahlprüfung.

Wer sitzt in der neuen Landschaftsversammlung?

Die Landschaftsversammlung besteht aus in den Mitgliedskörperschaften gewählten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern über Reservelisten. Grundlage ist ein Wahlverfahren, das in der Landschaftsverbandsordnung gesetzlich geregelt ist.

Sitzverteilung nach Fraktionen

Die Zusammensetzung der Landschaftsversammlung spiegelt weitgehend das Ergebnis der Kommunalwahl 2025 wider. Die Sitze verteilen sich auf verschiedene Fraktionen und eine Gruppe, die unterschiedliche politische Perspektiven einbringen.

Die aktuelle Sitzverteilung ist einsehbar unter:

Kreisdiagramm zur Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung Rheinland nach Fraktionen und Gruppen, inklusive CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Die Linke, FDP, FWG/BSW und weiterer Gruppe.

Landschaftsversammlung, Landschaftsausschuss, Verwaltung – wer macht was?

Damit demokratische Entscheidungen wirksam werden, greifen mehrere Organe ineinander:

  • Die Verwaltung erstellt eine Vorlage mit Beschlussvorschlag.

  • Der Landschaftsausschuss / die Landschaftsversammlung (sowie gegebenenfalls Fachausschüsse) beschließen die Vorlage.

  • Die Verwaltung setzt den Beschluss um und berichtet der Politik.

  • Der Landschaftsausschuss / die Landschaftsversammlung (sowie gegebenenfalls Fachausschüsse) nehmen die Fortschritte / den Abschluss der Projekte zur Kenntnis und geben bei Bedarf weitere Projekte in Auftrag.

Kreislaufgrafik zur Arbeitsweise des LVR: Die Verwaltung erstellt Vorlagen mit Beschlussvorschlägen, politische Gremien beraten und beschließen, anschließend setzt die Verwaltung die Beschlüsse um und berichtet.
  • bereitet Beschlüsse der Landschaftsversammlung vor und führt sie durch

  • entscheidet über laufende Angelegenheiten

  • überwacht die Arbeit der Fachausschüsse und stimmt sie aufeinander ab

  • überwacht die Verwaltungsführung der*des LVR-Direktor*in

  • entsendet Vertreter*innen des LVR in Organe, Beiräte oder Ausschüsse von juristischen Personen oder Personenvereinigungen

  • legt politische Ziele fest

  • entscheidet über Haushalt und Grundsatzfragen

  • leitet die Verwaltung

  • setzt politische Beschlüsse um

  • vertritt den LVR rechtlich nach außen

Warum ist das wichtig für mich?

  • Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

  • Förderschulen, psychiatrische Kliniken, Jugendhilfe

  • Kultur- und Erinnerungsarbeit

  • Einsatz für Demokratie, Vielfalt und Teilhabe

Die Landschaftsversammlung Rheinland und der LVR sorgen gemeinsam dafür, dass diese Aufgaben demokratisch legitimiert, transparent und im Sinne des Gemeinwohls gestaltet werden.

Illustration mit Menschen, die demonstrieren und sich äußern, kombiniert mit dem Schriftzug „Teilhabe ist kein nice to have“ als klare Aussage für Mitbestimmung und Beteiligung.