Internationales Interesse am Sozialen Entschädigungsrecht

Japanische Delegation informiert sich beim LVR über Fallmanagement und die Bündelung von Zuständigkeiten

Köln, 19.10.2026. Wie lassen sich Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen bestmöglich unterstützen? Mit dieser Frage beschäftigten sich Vertreter der nationalen Polizeibehörde Japans sowie der Vorsitzende des japanischen Opferverbandes „Shizuoka Victim Support Center“ bei ihrem Besuch im Fachbereich Soziales Entschädigungsrecht des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln.

Eine Gruppe von sieben Personen steht nebeneinander und schaut in die Kamera. Zwei Personen in der Mitte halten zusammen ein Stofftier.
von links nach rechts: Gerhard Zorn (Fachbereichsleitung Soziale Entschädigung), Dr. Alexandra Schwarz (Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung), Reiner Limbach (Erster Landesrat und LVR-Dezernent für Personal und Organisation), Shirai Koichi (Vorsitzender des japanischen Opferverbandes), Nishimura Shintaro (Polizeibehörde Japans), Shiomi Takaaki (japanischer Opferverband), Watanabe Haruya (Polizeibehörde Japans). In der Mitte: Gyutto-chan, das japanische Maskottchen für Kriminalitätsopfer.

Ziel des Besuchs war es, sich über das deutsche System der Sozialen Entschädigung zu informieren und Impulse für die Weiterentwicklung der Unterstützung von Opfern bestimmter schwerer Straftaten und deren Angehörigen in Japan zu gewinnen.

Reiner Limbach, Erster Landesrat des LVR, und LVR-Dezernentin Dr. Alexandra Schwarz begrüßten die japanische Delegation. Reiner Limbach würdigte den Ansatz, sich über Unterstützungssysteme in anderen Ländern zu informieren. Der Austausch biete die Möglichkeit, Konzepte kennenzulernen, die sich ganz oder teilweise auf das System in Japan übertragen lassen. Für diese große und wichtige Aufgabe im Sinne der Opfer wünschte er der Delegation viel Erfolg.

Fallmanagement als zentrale Anlaufstelle

Besonders großes Interesse galt dem Fallmanagement des LVR-Fachbereichs Soziale Entschädigung. Es begleitet Antragstellende individuell durch das Verfahren, erläutert Abläufe, koordiniert Unterstützungsleistungen und steht ihnen als verlässliche Ansprechstelle zur Seite. Damit trägt es dazu bei, Betroffene in einer häufig belastenden Lebenssituation zu entlasten und ihnen Orientierung zu geben.

Das Fallmanagement wurde beim LVR entwickelt, in Nordrhein-Westfalen zunächst im Rahmen von Modellvorhaben erprobt und mit dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) zum 1. Januar 2024 bundesweit gesetzlich verankert.

Gebündelte Zuständigkeiten als Vorteil

Ein weiterer Schwerpunkt des Austauschs war die Organisationsstruktur des Landschaftsverbandes. Nach Angaben der japanischen Delegation sind in Japan derzeit unterschiedliche Stellen für die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten zuständig. Künftig soll eine zentrale Anlaufstelle den Zugang zu Unterstützung für Betroffene erleichtern.

Die Bündelung von Zuständigkeiten innerhalb der LVR-Verbandsstruktur stieß daher ebenfalls auf großes Interesse. Sie bietet einen organisatorischen Rahmen, um Fachwissen zu bündeln und die Unterstützung der Betroffenen zu koordinieren.

Austausch anhand konkreter Fälle

Zum Abschluss des Besuchs diskutierten die Gäste und die Fachleute des LVR konkrete Einzelfälle. Die japanische Delegation legte dabei besonderen Wert auf die fachliche Einschätzung durch den Bereich Soziales Entschädigungsrecht. Der Austausch bot Gelegenheit, unterschiedliche Vorgehensweisen kennenzulernen und Erfahrungen zur Unterstützung von Gewaltopfern und ihren Angehörigen zu teilen.