Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung

Erfahren Sie, wer Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten kann, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Leistung beantragen.

Finanzielle Unterstützung bei hochgradiger Sehbehinderung

Eine hochgradige Sehbehinderung kann im Alltag zu zusätzlichen Ausgaben führen. Die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung unterstützt Sie dabei, diese behinderungsbedingten Mehraufwendungen auszugleichen.

Die Leistung wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) in Nordrhein-Westfalen gezahlt. Für Menschen im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig. Menschen in Westfalen-Lippe wenden sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Sie erhalten die Leistung unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Wer kann die Leistung erhalten?

Sie können die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten, wenn

  • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,

  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben,

  • Sie als hochgradig sehbehindert gelten. Das ist der Fall, wenn die Sehkraft Ihres besseren Auges auch mit der bestmöglichen Korrektur nicht mehr als fünf Prozent beträgt oder eine gleichwertige Einschränkung Ihres Sehvermögens vorliegt,

  • Ihnen durch Ihre Sehbehinderung Mehraufwendungen im Alltag entstehen.

Wie hoch ist die Leistung?

Die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung beträgt 77 Euro pro Monat.

Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Was ist zu beachten?

Mit einer Sehschärfe von weniger oder gleich zwei Prozent gelten Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen als blind. In diesem Fall können Sie Blindengeld beantragen.

Blindengeld und Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung können nicht gleichzeitig gezahlt werden.

So stellen Sie Ihren Antrag

Sie können die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung mit dem Antragsformular beantragen (auch online möglich).

Den Antrag können Sie direkt bei ihrem zuständigen Landschaftsverband (LVR oder LWL) stellen. Alternativ können Sie ihn auch bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung einreichen.

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Falls Unterlagen fehlen, informieren wir Sie. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihren Anspruch und entscheiden über Ihren Antrag.

Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Für Ihren Antrag benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Je nach Ihrer persönlichen Situation fordern wir die erforderlichen Nachweise (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel) bei Ihnen an.

Nachweis über die Sehbehinderung

Bitte reichen Sie mindestens einen der folgenden Nachweise ein:

  • augenfachärztliche Bescheinigung über die Sehbehinderung,

  • Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H" (hilflos), wenn sich das Merkzeichen ausschließlich auf die Sehbehinderung bezieht.

Illustration einer Frau, die mit einem überdimensionierten Stift in ein überdimensioniertes Heft schreibt.

Weitere Unterlagen

Je nach Ihrer persönlichen Situation benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung bei minderjährigen Antragsteller*innen,

  • Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt,

  • Betreuungsurkunde, wenn eine rechtliche Betreuung besteht,

  • Fremdkontoerklärung, wenn die Leistung auf ein Konto einer anderen Person überwiesen werden soll,

  • Nachweise über bereits beantragte oder bewilligte Leistungen nach anderen gesetzlichen Regelungen.

Welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, teilen wir Ihnen im Antragsverfahren mit.

Fristen und Bearbeitung

Die Leistung erhalten Sie ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, prüfen wir Ihren Antrag und entscheiden über Ihren Anspruch.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kosten für ärztliche Bescheinigungen tragen Sie selbst.

Anträge und Formulare

Hier finden Sie weitere Anträge und Formulare. Sie können die Formulare online ausfüllen oder ausdrucken und per Post einreichen.

  • Antrag Blindengeld/Sehbehindertenhilfe

    Formantrag zur Erlangung von Blindengeld nach § 1 des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) bzw. Sehbehindertenhilfe nach § 4 GHBG

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Augenfachärztliche Bescheinigung

    Bescheinigung des Augenarztes im Zusammenhang mit der Beantragung von Blindengeld nach § 1 des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) bzw. Sehbehindertenhilfe nach § 4 GHBG

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen
  • Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) - Fremdkontoermächtigung

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) - Fremdkontoermächtigung

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen