Hilfen für Menschen in sozialen Schwierigkeiten

Hier bieten wir Informationen zu Zuständigkeiten, Unterstützungsangeboten, Ansprechpersonen sowie Formulare und Arbeitshilfen.

Hilfen für Menschen in sozialen Schwierigkeiten

Wohnungslosigkeit und drohender Wohnungsverlust gehören zu den häufigsten sozialen Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Informationen zu Zuständigkeiten, Fachberatungsstellen, Ansprechpersonen sowie Formularen und Arbeitshilfen.

Fachberatungsstellen sind die erste Anlaufstelle

Fachberatungsstellen unterstützen Menschen in akuten sozialen Notlagen direkt vor Ort. Sie beraten individuell, vermitteln passende Hilfen und begleiten den weiteren Unterstützungsprozess.

Für ratsuchende Personen sind die Fachberatungsstellen die erste Anlaufstelle. Sie kennen die regionalen Hilfesysteme und koordinieren die erforderlichen Unterstützungsangebote.

Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und bestehende soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Fachberatungsstellen unterstützen deshalb nicht erst bei bestehender Wohnungslosigkeit, sondern bereits bei drohendem Wohnungsverlust.

Aufgaben der Fachberatungsstellen

  • Beratung in sozialen Notlagen

  • Unterstützung bei (drohender) Wohnungslosigkeit

  • Vermittlung passender Hilfen

  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden

  • Planung individueller Hilfen

  • Begleitung auf dem Weg zu einer stabilen Lebenssituation

Zuständigkeit des LVR

Der Landschaftsverband Rheinland ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII zuständig.

Diese Zuständigkeit umfasst Menschen

  • ab 18 Jahren,

  • bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und

  • mit sozialen Schwierigkeiten im Sinne der gesetzlichen Regelungen.

Für Menschen ab 65 Jahren ist das Sozialamt der Stadt oder des Kreises zuständig.

Für wen sind die Hilfen gedacht?

Die Hilfen richten sich an volljährige Menschen, deren Lebenssituation von sozialen Schwierigkeiten geprägt ist.

Dazu gehören insbesondere:

  • Wohnungslosigkeit

  • drohender Wohnungsverlust

  • unsichere Wohnverhältnisse

  • Entlassung aus einer Justizvollzugsanstalt

  • gewaltgeprägte Lebensumstände

  • fehlende soziale Bindungen

  • soziale Ausgrenzung

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage

Die Hilfen unterstützen dabei, Wohnungslosigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu überwinden, soziale Teilhabe zu stärken und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Leistungen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII

Menschen in sozialen Schwierigkeiten erhalten Unterstützung entsprechend ihrem individuellen Bedarf.

Fachberatung

Fachberatungsstellen beraten kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie informieren über geeignete Hilfen und begleiten Menschen in schwierigen Lebenslagen.

Arbeits- und Beschäftigungsangebote

Arbeits- und Beschäftigungsangebote unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag zu strukturieren und ihre soziale Teilhabe zu stärken. Die Angebote schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten, fördern persönliche Fähigkeiten und helfen dabei, neue Perspektiven für Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe zu entwickeln.

Sie sind Teil eines ganzheitlichen Unterstützungsangebots, das Menschen dabei begleitet, soziale Schwierigkeiten zu überwinden und ihre Lebenssituation nachhaltig zu stabilisieren.

Ambulant betreutes Wohnen

Menschen mit sozialen Schwierigkeiten erhalten Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Wohnform. Die Fachkräfte begleiten sie dabei, ihren Alltag zu gestalten, den Wohnraum zu sichern und persönliche Perspektiven zu entwickeln.

Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sie kann beispielsweise die Organisation des Alltags, den Umgang mit Behörden, die Sicherung des Lebensunterhalts, den Aufbau sozialer Kontakte oder die Entwicklung beruflicher Perspektiven umfassen. Ziel ist es, selbstständiges Wohnen zu erhalten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Stationäres Wohnen

Stationäre Wohnangebote bieten Menschen zeitweise einen geschützten Rahmen, wenn ihre sozialen Schwierigkeiten besonders ausgeprägt sind und eine ambulante Unterstützung aktuell nicht ausreicht.

Fachkräfte begleiten sie in den Wohnheimen dabei, ihre Lebenssituation zu stabilisieren, soziale Schwierigkeiten zu überwinden und neue Perspektiven für ein möglichst selbstständiges Leben zu entwickeln. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine eigenständige Lebensführung und eine bessere gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.

Häufige Fragen

Ihre Ansprechperson für Fachfragen