Hilfen für Menschen in sozialen Schwierigkeiten
Hier bieten wir Informationen zu Zuständigkeiten, Unterstützungsangeboten, Ansprechpersonen sowie Formulare und Arbeitshilfen.
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Wohnungslosigkeit und drohender Wohnungsverlust gehören zu den häufigsten sozialen Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Informationen zu Zuständigkeiten, Fachberatungsstellen, Ansprechpersonen sowie Formularen und Arbeitshilfen.
Fachberatungsstellen unterstützen Menschen in akuten sozialen Notlagen direkt vor Ort. Sie beraten individuell, vermitteln passende Hilfen und begleiten den weiteren Unterstützungsprozess.
Für ratsuchende Personen sind die Fachberatungsstellen die erste Anlaufstelle. Sie kennen die regionalen Hilfesysteme und koordinieren die erforderlichen Unterstützungsangebote.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und bestehende soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Fachberatungsstellen unterstützen deshalb nicht erst bei bestehender Wohnungslosigkeit, sondern bereits bei drohendem Wohnungsverlust.
Beratung in sozialen Notlagen
Unterstützung bei (drohender) Wohnungslosigkeit
Vermittlung passender Hilfen
Unterstützung im Kontakt mit Behörden
Planung individueller Hilfen
Begleitung auf dem Weg zu einer stabilen Lebenssituation
Der Landschaftsverband Rheinland ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII zuständig.
Diese Zuständigkeit umfasst Menschen
ab 18 Jahren,
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und
mit sozialen Schwierigkeiten im Sinne der gesetzlichen Regelungen.
Für Menschen ab 65 Jahren ist das Sozialamt der Stadt oder des Kreises zuständig.
Die Hilfen richten sich an volljährige Menschen, deren Lebenssituation von sozialen Schwierigkeiten geprägt ist.
Dazu gehören insbesondere:
Wohnungslosigkeit
drohender Wohnungsverlust
unsichere Wohnverhältnisse
Entlassung aus einer Justizvollzugsanstalt
gewaltgeprägte Lebensumstände
fehlende soziale Bindungen
soziale Ausgrenzung
eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
Die Hilfen unterstützen dabei, Wohnungslosigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu überwinden, soziale Teilhabe zu stärken und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Menschen in sozialen Schwierigkeiten erhalten Unterstützung entsprechend ihrem individuellen Bedarf.
Fachberatungsstellen beraten kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie informieren über geeignete Hilfen und begleiten Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Arbeits- und Beschäftigungsangebote unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag zu strukturieren und ihre soziale Teilhabe zu stärken. Die Angebote schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten, fördern persönliche Fähigkeiten und helfen dabei, neue Perspektiven für Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe zu entwickeln.
Sie sind Teil eines ganzheitlichen Unterstützungsangebots, das Menschen dabei begleitet, soziale Schwierigkeiten zu überwinden und ihre Lebenssituation nachhaltig zu stabilisieren.
Menschen mit sozialen Schwierigkeiten erhalten Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Wohnform. Die Fachkräfte begleiten sie dabei, ihren Alltag zu gestalten, den Wohnraum zu sichern und persönliche Perspektiven zu entwickeln.
Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Sie kann beispielsweise die Organisation des Alltags, den Umgang mit Behörden, die Sicherung des Lebensunterhalts, den Aufbau sozialer Kontakte oder die Entwicklung beruflicher Perspektiven umfassen. Ziel ist es, selbstständiges Wohnen zu erhalten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Stationäre Wohnangebote bieten Menschen zeitweise einen geschützten Rahmen, wenn ihre sozialen Schwierigkeiten besonders ausgeprägt sind und eine ambulante Unterstützung aktuell nicht ausreicht.
Fachkräfte begleiten sie in den Wohnheimen dabei, ihre Lebenssituation zu stabilisieren, soziale Schwierigkeiten zu überwinden und neue Perspektiven für ein möglichst selbstständiges Leben zu entwickeln. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine eigenständige Lebensführung und eine bessere gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.
Die erste Anlaufstelle sind die Fachberatungsstellen vor Ort. Sie beraten individuell, vermitteln passende Hilfen und begleiten den weiteren Unterstützungsprozess.
Der Zugang zu den Hilfen erfolgt in der Regel über Fachberatungsstellen oder andere beteiligte Stellen des Hilfesystems.
Die Zuständigkeit des LVR umfasst volljährige Menschen ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
Die Leistungen basieren auf §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII. Sie richten sich an Menschen in akuten sozialen Notlagen.
Wohnungslosigkeit und drohender Wohnungsverlust zählen zu den häufigsten Anlässen für Hilfen nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII. Fachberatungsstellen unterstützen Betroffene frühzeitig und vermitteln passende Hilfen.
Ihre Ansprechperson für Fachfragen
§ 67 SGB XII, Frauenhäuser, Grundsicherung
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