Rechtilche Betreuung: Die häufigsten Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Betreuungsvereinen, Berufs- und ehrenamtlicher Betreuung sowie den Aufgaben des Landesbetreuungsamts.
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Rechtliche Betreuung dient dazu das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung zu sichern und zu unterstützen. Ein*e rechtliche*r Betreuer*in kann vom Betreuungsgericht für Menschen eingesetzt werden, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig wahrnehmen können. Nach Maßstab der Unterstützten Entscheidungsfindung sollen betroffene Personen die erforderliche Unterstützung erhalten, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten.
Eine rechtliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können. Ziel ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu erhalten und zu fördern. Die Entscheidung, ob eine Person eine*n rechtliche*n Betreuer*in bekommt, trifft das Betreuungsgericht nach genauer Prüfung der individuellen Situation.
In vielen Fällen übernimmt eine Person aus dem Umfeld (z.B. ein Familienmitglied) die Betreuung ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung. Ist das nicht möglich oder ist die Betreuung besonders komplex, gibt es auch die Möglichkeit eine*n Berufsbetreuer*in zu bekommen. Eine weitere Möglichkeit sind ehrenamtliche Betreuer*innen, die in den Betreuungsvereinen organisiert sind.
Rechtliche Betreuer*innen unterstützen beispielsweise bei Behördengängen, Wohnungsangelegenheiten oder der Verwaltung von Verträgen und Bankkonten. Die genauen Aufgaben werden im jeweiligen Fall vom Betreuungsgericht festgelegt.
Betreuungsvereine gewinnen und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen, beraten Bevollmächtigte und informieren über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige Landesbetreuungsamt. Dafür müssen gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt werden.
Anerkannte Betreuungsvereine erhalten eine bedarfsgerechte Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Interessierte können sich an einen anerkannten Betreuungsverein wenden. Dort erhalten sie Beratung, Schulungen und Begleitung.
Erste Ansprechperson sind die örtlichen Betreuungsbehörden (in der Regel bei der Stadt oder beim Kreis) und Betreuungsgerichte.
Im Rheinland ist hierfür das Landesbetreuungsamt des LVR zuständig
Das Landesbetreuungsamt des LVR ist für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständig.