Landesbetreuungsamt
Für eine starke rechtliche Betreuung im Rheinland
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Das Landesbetreuungsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) nimmt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) zentrale Aufgaben bei der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung wahr.
Rechtliche Betreuung steht Menschen zu, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht selbständig wahrnehmen können. Die rechtlichen Betreuer*innen sind in Betreuungsvereinen organisiert.
Das Landesbetreuungsamt ist zuständig für die Anerkennung und Finanzierung von Betreuungsvereinen, die Qualitätssicherung in der ehrenamtlichen Betreuung und der Anerkennung von Sachkundelehrgängen und entsprechenden Studiengängen.
Es arbeitet eng mit Betreuungsvereinen, beruflichen rechtlichen Betreuer*innen, Betreuungsbehörden und Gerichten zusammen, um die Umsetzung des Betreuungsrechts sicherzustellen und die qualitätsgesicherte rechtliche Betreuung im Rheinland weiterzuentwickeln.
Betreuungsvereine übernehmen eine zentrale Rolle im Betreuungswesen. Sie gewinnen und begleiten ehrenamtliche Betreuer*innen und führen auch selbst rechtliche Betreuung. Darüber hinaus beraten sie zu Vorsorgevollmachten und unterstützen Menschen rund um Fragen der rechtlichen Betreuung.
Anerkannte Betreuungsvereine haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung durch das Land NRW. Das LBA führt das Finanzierungsverfahren durch und begleitet die Betreuungsvereine bei Fragen hierzu.
Die Anforderungen an die ehrenamtliche rechtliche Betreuung entwickeln sich kontinuierlich weiter. Das Landesbetreuungsamt unterstützt die fachliche Weiterentwicklung der Betreuungsvereine. Es informiert über rechtliche Änderungen, begleitet Qualitätsprozesse und fördert den fachlichen Austausch innerhalb des Betreuungswesens.
Wer beruflich als rechtliche*r Betreuer*in tätig werden möchte, benötigt bestimmte fachliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Sachkunde. Das Landesbetreuungsamt erkennt geeignete Sachkundelehrgänge und betreuungsspezifischen Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgängen an und berät Träger bei Fragen zum Anerkennungsverfahren.
Das Landesbetreuungsamt arbeitet eng mit Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, Betreuungsvereinen sowie Fachverbänden auf Landes- und Bundesebene zusammen. Durch diese Zusammenarbeit trägt es dazu bei, die Qualität der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung weiterzuentwickeln und landeseinheitliche Standards im Betreuungswesen zu fördern.
Der fachliche Austausch und die Mitarbeit in verschiedenen Gremien unterstützen die kontinuierliche Weiterentwicklung und stärken die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteur*innen.
Sie haben Fragen?
Das Landesbetreuungsamt unterstützt Sie gerne.